21.02.2016 - gustav | |
Nach Wikipedia: In Deutschland ist die öffentliche Nacktheit wie in den meisten Ländern nicht ausdrücklich verboten. Durch gerichtliche Entscheidungen ist die 'Nacktheit in Strandnähe' in Deutschland faktisch legalisiert. Anderswo kann die Nacktheit als Ordnungswidrigkeit ('Belästigung der Allgemeinheit', p. 118 OWiG, früher als 'grober Unfug' geahndet) mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro belegt werden. Die Nacktheit in freier Natur gilt als juristischer Grenzfall, faktisch kommt es darauf an, ob jemand behauptet, belästigt zu werden und deswegen Strafverfolgung verlangt, was sehr selten ist. |
23.02.2016 - urxl | |
A und B? Was soll der Müll? |