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Thema16.11.06, 14:58 - Betreff: Das übliche Thema
derflip
Beiträge: 1/1
dabei seit: Nov '06
Hallo zusammen.
Ich habe mit regem Interesse die Beiträge in diesem Teil des Forums gelesen und frage mich bei all den Grenzsetzungen wo denn die Frage nach dem Alter bleibt. Natürlich ist klar, dass alle hier in den Stories vokommenden Protagonisten dem geltenden Recht entsprechen müssen.
Jetzt habe ich in einem Beitrag gelesen (hier war die Frage nach BDSM-Spielen und deren Detailreichtum bei der Schilderung), dass mann es nur "verpacken" muss. Also Träume, Erzählungen etc. draus machen um den psy-Zustand der Person und ihrer unversehrtheit darzulegen. Aber eine solche Schilderung z.B. Frau erzählt von Erlebnis mit 14 kann doch trotzdem als strafbar ausgelegt werden, oder?
greetz
Beitrag16.11.06, 15:42 Uhr
mondstern70
Beiträge: 72/1982
dabei seit: Sep '04
Mondstern
derflip:
Hallo zusammen.
Ich habe mit regem Interesse die Beiträge in diesem Teil des Forums gelesen und frage mich bei all den Grenzsetzungen wo denn die Frage nach dem Alter bleibt.


Hi,
ich denke das ist eindeutig festgelegt. Unter "Geschichten - Regeln"

Zitat:

2.) In den Geschichten müssen alle Personen, die in sexuelle Aktivitäten verwickelt sind, mindestens 16 Jahre alt sein.

Die Regeln werden nicht nur wortwörtlich ausgelegt, sondern auch und insbesondere teleologisch (Sinn und Zweck). Versucht ein Autor eine Regel zu umgehen, wird die Geschichte abgelehnt.
Beispiele:
Die angeblich 18jährige sieht aus wie 13. Die Nachbarin wurde vom Protagonisten schon immer Tante genannt..
Zitat ende.

LG Mondstern waving
Beitrag16.11.06, 17:29 Uhr
tyami
Beiträge: 6/473
dabei seit: Dez '03
tyami takez
derflip:
Frau erzählt von Erlebnis mit 14 kann doch trotzdem als strafbar ausgelegt werden, oder?

Richtig, es kann. Die wesentliche Frage ist dabei, wie detailgenau bzw. mit welcher Absicht dieses Erlebnis erwähnt wird. Als bloße Erwähnung in einem Dialog - "Meinen ersten Sex hatte ich mit 14." - wird es wohl selten Ärger geben, vor allem, wenn das Detail für die Handlung oder den Charakter eine Rolle spielt. Je genauer die Schilderung und je eindeutiger die vermutete Absicht, damit einem Leser feuchte Träume bescheren zu wollen, desto größer ist die Chance, seine Geschichte nicht mehr unter den veröffentlichten zu finden.
Beitrag16.11.06, 23:26 Uhr
Why-Not
Beiträge: 30/509
dabei seit: Dez '03
Why-Not
derflip: Jetzt habe ich in einem Beitrag gelesen [...], dass mann es nur "verpacken" muss.

Das hört sich nach einem ethisch fragwürdigen Trick an. Und es klingt einfacher, als es ist. Denn es funktioniert nicht, noch einen Halbsatz dranzuhängen, der dann aus einer verbotenen Beschreibung eine erlaubte macht.

Erotikfreies Beispiel:
Gewaltverherrlichung ist ein Straftatbestand (nach dt. Recht). Trotzdem kann man beispielsweise einen Krimi schreiben, in dem Gewalttaten vorkommen. Es kommt halt darauf an, wie sie beschrieben werden. Aber es reicht definitiv nicht, eine Story als Krimi zu bezeichnen und einen Polizisten darin vorkommen zu lassen, um straffrei Gewaltverherrlichungen zu veröffentlichen.

Eine wirksame "Verpackung" ändert auch den Charakter der Schilderung. Sie ist kein Trick, der ein Verbot auszuhebelt, sondern sie erzeugt etwas, das gar nicht verboten werden soll/braucht. (Deshalb ist so eine "Verpackung" in meinen Augen auch nicht ethisch fragwürdig.)

Why-Not
Beitrag17.11.06, 15:30 Uhr
derflip
Beiträge: 1/1
dabei seit: Nov '06
Ich habe den Kern der Sache schon verstanden.
Ich bin auch absolut für diese Eingrenzung.
Ich hatte bei besagtem Beitrag nur das Gefühl, dass da ein größerer Freiraum geschaffen wird als es eigentlich sollte.

Gruß Flip
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