1.6.12, 00:14 Uhr | |
Coy | andreashave: Entschuldige, aber für mich ist die Gleichsetzung von Inzest und und Kindesmissbrauch etwas, wozu ich keinesfalls stehen kann. Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen, dass sich nicht auf Blutsverwandte beschränkt. Nicht die eigenen Kinder, sondern alle Kinder müssen dem Missbrauch entzogen und davor geschützt werden. Inzest beschreibt den Verwandschaftsgrad. Und es ist beinahe schon logisch, dass Missbrauch oft innerhalb der Verwandschaft stattfindet, weil da einfach der Zugriff für den Täter am leichtesten ist. Die immense Anzahl an Menschen, die als Erwachsene, mündige Menschen mit Blutsverwandten intim werden, mit Missbrauchstätern gleichzusetzen, ist ziemlich krass. Ebenso wie hinsichtlich der Menschen, die ihre ersten sexuellen (und nicht notwendigerweise koitalen) Erfahrungen unter Geschwistern und in ähnlichen Konstellationen machen. Aus meiner Sicht wäre es gerade wegen der immer weiter steigenden Missbrauchsquote erforderlich, einvernehmlichen Inzest zu entkriminalisieren. (Was keine Maßnahme darstellen soll, die gegen den Missbrauch anwirkt, sondern erleichtern könnte, den potentielle Missbrauchssituationen von den anderen Fällen zu trennen.) |
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1.6.12, 00:59 Uhr | |
andreashave | krystan: Stimmt, passt überhaupt nicht in die Fragestellung des Threads, sofern es ja eigentlich ums Klonen ging, und der Sprung von Klonen zu Kindesmissbrauch erschließt sich mir nicht ganz ;) Da hast du Recht. Mir ging einfach nur dieses Stichwort durch den Kopf, und dann sträuben sich bei mir alle Nackenhaare. Trotz aller auslegungsfähiger Grenzfälle inzestuöser Beziehungen bin ich gerade deswegen bei sevac, weil hier eine klare Grenze gezogen wird, die in manchen Fällen vielleicht diskussionswürdig sein mag, allerdings können sich Autoren, die das nicht akzeptieren möchten, anderweitig im www austoben. Was mein Empfinden betrifft, kann ich aramis nur ermutigen, der sevac-Maxime treu zu bleiben. Die (künstlerische) Freiheit des Einzelnen sollte da enden, wo die (selbstzubestimmende) Freiheit des Anderen beginnt. Als Autorin erotischer Geschichten sind mir solche Grenzen wichtig, und deswegen habe ich mich aus dem vielleicht mehr gelesenen Forum zurückgezogen, das keine Grenzen kennt bzw. deswegen nicht belangt werden kann, weil der Server außerhalb unserer Gerihtsbarkeit steht. Was ich - noch einmal - sagen möchte: Wir sind hier bei sevac, dem vielleicht einzigen Forum mit klaren Regeln. Wer die nicht akzeptieren möchte, der muss hier nicht sein. So einfach ist das! Streiten lässt sich über Performance-Fragen inhaltlich ist sevac klar und top, daran darf sich nichts ändern. LG Andrea |
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1.6.12, 01:16 Uhr | |
andreashave | Krystan:andreashave:Aramis:Chiemgauer1: ABER - wenn keine Sachbeweise, sprich Kinder - dann keine Anklage - weil Zeugnisverweigerungsrecht! |
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1.6.12, 10:23 Uhr | |
Chiemgauer1 Beiträge: 4/19 dabei seit: Jun '09 | Klone sind genetisch eineiige Zwillinge! Auch wenn es mehr sind wie zwei! Wenn den Inzestparagraph dort endet - wo die Vorstellungsgraft der Juristen und Gesetzgeber des 16ten, 17ten, 18ten und 19ten Jahrhundert endete - ja dann ist der Schritt zu Klonen, der Schritt in den rechtsfreien Raum. |
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1.6.12, 10:39 Uhr | |
Krystan | Chiemgauer1: Ja, und damit haben sie das gleiche Geschlecht. Wenn ich in Biologie jetzt nicht ganz versagt habe, ist es unmöglich, dass Menschen mit dem gleichen Geschlecht durch einen Geschlechtsakt miteinander sich Fortpflanzen. Sofern es sich nicht um Futas handelt Die zuvor erwähnten Probleme wie genetische Krankheiten usw. sind also hier kein Thema. Etwas anderes ist z.B. wenn es sich um die Situation wie z.B. im Film Code 46 handelt. Wo ein Mann mit dem Klon seiner Mutter verkehrt. Wenn man jetzt z.B. eine Geschichte über 2 Klone die in einem Klontank ausgebrütet wurden, schreibt, die praktisch als erwachsene Geboren wurden, um eine Aufgabe zu erfüllen, und sich dann Sexuell näher kommen, würde es mich wirklich interessieren, ob dass hier abgelehnt würde. Inzest kann in an dieser Stelle ja weder Juristisch noch Emotional erkennen. Ein Beispiel: 6 Day, mit Schwarzenegger. Wenn die beiden Kerle jetzt "fiktiv" mit einander ficken würden, wäre an dieser Stelle wohl nicht wirklich von Inzest die rede. Wobei Schwarzenegger ja in einem anderen Film einmal "männlich" Schwanger wurde... aber ... nein. Chiemgauer1: Du weißt aber schon, dass wir ein Parlament haben, welches jedes Jahr neue Gesetze verabschiedet und ändert? Hier ist übrigens auch Code 46 ein sehr interessanter Film, der das Thema aufgreift. Aber nur so am Rande. |
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8.6.12, 18:02 Uhr | |
Chiemgauer1 Beiträge: 4/19 dabei seit: Jun '09 | Die Meinungen unserer "VOLKSVERTRETER" gehen in diesen Punkt sehr weit auseinander. Was soll von staatswegen verfolgt weden - was nur bei einer Anzeige? Wer darf ungestraft mit wem ... ? Wer muß was beweisen? Mindesalter? Die Meinungen sind innerhalb der Fraktionen schon unüberbrückbar. Google mal die Position von Daniel Cohn-Bendit über Mindesalter und Inzest. Wenn was geändert wird - wird es vermutlich im Rahmen eines "Kuhhandels" geschehen. |
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8.6.12, 20:11 Uhr | |
Krystan | Chiemgauer1: Ach die Gesetzeslage in Deutschland ist ansich nicht unvernünftig. StGB: Beischlaf bedeutet dabei ausschließlich Vaginalverkehr. Da es im StGB verfolgt, wird es grundsätzlich verfolgt, wenn jemand Anzeige erstattet, gleich ob er an der Sache beteiligt ist, oder irgendwo am Arsch der Welt sitzt und nur gerne andere Leute ärgert, da ihm sonst nix im Leben bleibt. In den meisten Ländern gibt es solche, oder ähnliche Regeln. In der Literatur ist es jedoch ein ganz anderes Thema. Sehr viele Autoren nehmen sich seit beginn der Menschheitsgeschichte sehr vielschichtig damit auseinander. Dieses Aspekt sollte man dabei auch ganz anders bewerten. Kunst ist etwas anderes als Realität. In der Kunst ist es ja auch nicht wirklich verboten. |
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8.6.12, 22:40 Uhr | |
helios53 | Zur Präzisierung: Wenn es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt, muss nicht einmal eine "Anzeige" vorliegen. Es genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis davon erlangen. Nur, um ein Beispiel zu nennen: Jemand, der eines Einbruchs bezichtigt wird, sagt aus (das wäre dann sozusagen sein Alibi), dass er zur Tatzeit am anderen Ende der Stadt als Spanner auf einem Baum gesessen hat und dabei beobachtete, wie der honorige Herr X mit Frau Y den Geschlechtsverkehr vollzog, wobei es sich bei Frau Y um die Schwester des Herrn X handelt. Damit IST der Inzestfall zu untersuchen und ggf. vor Gericht zu verhandeln. Die Gesetzeslage ist eindeutig, aber von Klonen ist dort nicht die Rede. Aber man könnte argumentieren, dass unter "leiblich" nur Menschen gemeint seien, die durch Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entstanden sind. Irgendwie betreiben wir da Hirnwixerei. Könnte nich Aramis einfach sagen/schreiben: "Klone sind Geschwister" oder "Klone sind fiktive Wesen, existieren nicht wirklich und sind daher auch keine Verwandten." ??? Man kann übrigens in Internet seitenweise Argumentation von anerkannten Juristen udn Politikern finden, die die Abschaffung des Inzestparagrafen aus verschiedenen Gründen fordern. Hab ich jetzt nicht im Kopf, denn das Gesetz ist mir egal. Ich halte mich an die jeweiligen Hausregeln. |
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8.6.12, 23:53 Uhr | |
Coy | helios53: Und ich schieß jetzt mal ins Blaue, aber eine Änderung des Gesetztes würde nicht notwendigerweise eine Änderung er sevac-Regeln bedeuten... |
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9.6.12, 08:43 Uhr | |
Krystan | Coy:helios53: Auf Klone würde sich eine Gesetzesänderung eh nicht auswirken. Da das Gesetz von Beischlaf (Vaginalverkehr) spricht. Und meines wissens ist dies zwischen Klonen, die ja Gleichgeschlechtlich sind, nicht möglich. Das Gesetz verbietet außerdem keine Inzestgeschichten, es verbietet lediglich den realen Geschlechtsakt. Sprich, hier geht es wirklich nur um Hausregeln und die Frage, wie Aramis es sieht, fertig. |
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9.6.12, 09:24 Uhr | |
S-Single | In meinen Gedanken geht es gar nicht um den inzestiösen Reiz, den einige hier vermuten. Ein Klon ist in meinen Augen erst einmal ein künstliches Wesen, ähnlich dem Gebilde des Dr. Frankenstein oder einem Androiden a la Data, das erwachsen und mehr oder weniger ausgereift seine... Brutkammer, Reagenzglas, Werkbank oder was auch immer, verlässt. Das ganze Szenario ist zudem auch Zukunftsmusik, will heißen, Sci-Fi. Ich denke, in einem solchen Fall spielt die Ausarbeitung der Geschichte eine Rolle, was unter der künstlerischen Freiheit verbucht werden muss. Man muss dann den Inhalt bewerten, denke ich. No go, wäre eiin Klon eines Kindes (verbieten die sevac-Regeln eh schon, da alle Ü18 sein müssen), nur damit der Erzeuger mit dem Klon poppt. Ein Beispiel, wo ich sage, dass es okay ist, wäre das angeführte Beispiel der Klonarmee aus Star Wars als Grundlage einer homosexuellen Story. Zur Inzestdiskussion nur ein kurzes Statement: Zieht man das BattleTech-Universum heran, dann wird man feststellen, dass dort auch sehr dicht an Inzest gelebt wird (Beispiel: Geschkos der Clans). Auch in den Das-Schwarze-Auge-Romanen gibt es ein Geschwisterhexenpaar (zwei Romane, wenn ich mich nicht irre), das zusammenlebt und Sex hat. Es gibt in der kaufbaren aktuellen Literatur also durchaus Beispiele für "Geschwisterliebe". von Schlafloser Single |
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9.6.12, 10:07 Uhr | |
helios53 | Coy:helios53: Darauf würde ich wetten! Die richtige Interpretation des JuSchu-Paragraphen hat ja auch keine Änderung nach sich gezogen und die Hausregeln gehen auch hinsichtlich Inzest weit über die Gesetzesdefinitionen hinaus. Der menschlichen Autorenphantasie sollte es gelingen, die Klippen zu umschiffen. Zur Not könnte man vielleicht einen Autor klonen, der's kann??? |
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9.6.12, 17:38 Uhr | |
Coy | S-Single: Zieht man das BattleTech-Universum heran, dann wird man feststellen, dass dort auch sehr dicht an Inzest gelebt wird (Beispiel: Geschkos der Clans). Ziemlich cooles Beispiel,wen man das Thema betrachtet. Technisch betrachtet ist das Eugenikprobgramm der Clans auch eine Form des Klonens. Allerdings mit 'natürlicheren' Ergebnissen, weil eben immer zwei Erbanlagen verwendet werden. Was dabei herauskommt, deckt die Bandbreite von Geschwistern ab. Aber Fortpflanzung auf natürlichem Weg ist den Mitgliedern der Kriegerkaste generell widerlich und Sex ist für sie eine Art Entspannungsmittel. |
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12.7.12, 10:17 Uhr | |
dieter_bohlen Beiträge: 0/2 dabei seit: Apr '01 | Interessant finde ich, dass selbst im Internetzeitalter noch Menschen der Meinung sind, dass Moral und Recht nach Möglichkeit einher gehen sollten. Man braucht ja noch nicht einmal Fantasie sondern nur ein Geschichtsbucht, wenn man wissen möchte was passiert wenn man versucht der Gesellschaft sein eigenes subjektives Moral als Recht zu verkaufen. Ebenfalls interessant ist, dass ich langsam glaube man sollte Godwin's Law (http://de.wikipedia.org/wiki/Godwin%E2%80%99s_law) für erotische Foren langsam mal anpassen. Ich selbst kann dem Inzestgedanken zwar keine erotischen Inhalte abnehmen aber erotische Erfahrungen mit sich selbst (oder in Kopie in dem Falle) zu haben ... da muss ich eher mein Ego/Selbstbewusstsein befragen als meine Moralvorstellung. :) |
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14.8.12, 23:44 Uhr | |
Auden_James | andreashave: Eloquent formuliert, aber: Wo bitteschön verletzt die künstlerische Freiheit eines Autors, bspw. über Inzest einen (expliziten) Text zu schreiben, die Freiheit irgendeiner anderen Person? Krystan: Schon mal was von Umschnalldildos gehört? dieter_bohlen: Warum nicht? |
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