11.9.08, 20:22 - Betreff: Legalität Teen-Bereich? | |
xydra Beiträge: 1/0 dabei seit: Mai '02 | Das mag jetzt eventuell eine blöde (und wohl überflüssige) Frage sein, aber wie sieht das mit Geschichten aus dem Teen-Bereich aus? Ich kenne die Gesetzeslage in dem Bereich nicht und hab ganz ehrlich etwas Angst mich durch bloses anklicken einer Geschichte strafbar zu machen (wovon ich mal nicht ausgehe, die Geschichten werden ja kontrolliert und auf Konformität geprüft). Wär schön wenn mich da jemand aufklären könnte, vielen Danke. |
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12.9.08, 08:16 Uhr | |
zerozero | xydra: Du musst keine Angst haben. Teen ist man ja auch noch mit 18 oder 19. Niedrigeres Alter wird es, sobald es verboten ist, dort nicht mehr geben. LG Zero |
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12.9.08, 09:42 Uhr | |
Adlerswald | xydra: Hallo Xydra, Keine Frage ist überflüssig oder blöd. Insofern verdient deine Frage auch eine ausführliche Antwort. Zur neuen Gesetzesänderung ist zu sagen, dass diese auf dem Hintergrund von Kindesmißbrauch und Kinderpornographie entstanden ist. Sie ist, aus meiner Sicht, ein Schnellschuss unserer Volksvertreter, um Aktion zu zeigen. Wie so oft wird dabei das Kind mit dem Bad ausgeschüttet, denn es wäre blauäugig zu glauben, Teenies hätten keine sexuellen Gefühle und erotische Träume. Ob also das neue Gesetz die Lebenswirklichkeit trifft, darüber kann man trefflich streiten. Die neue Regelung bestimmt, dass alle Beschreibungen von Handlungen mit Jugendlichen bis 18 Jahren im Bereich von der Gürtellinie bis zu den Knien verboten sind. Unter dieses Verbot fällt auch jede Art von sexueller Beziehung zwischen Erwachsenen (über 18 Jahren) mit Jugendlichen (unter 18 Jahren). Weiter dürfen Geschichten, die sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen beschreiben, Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Diesen Bestimmungen trägt sevac Rechnung, in dem ein unbeschränkter Zugang nur über die Altersverifikation möglich ist. Da es aber durchaus auch Geschichten geben kann, die sich erlaubterweise mit den Sorgen, Ausbruchsversuchen und Verzweiflungen pubertären Erwachens beschäftigen, ohne sexuelle Dinge genau zu beschreiben, wurde bei sevac die sogenannte „fsk18“ Marke eingeführt, die Geschichten über „Teen-Empfinden“ zwar zulässt, aber das Lesen durch nicht registrierte Nutzer abblockt, sobald Sexualität genau beschrieben wird. Mit einem kann ich dich beruhigen. Du machst dich als Leserin nicht strafbar, wenn du Geschichten anklickst, die nicht gesetzeskonform sind. Strafbar macht sich der Autor der Geschichte und der Betreiber eines Internetportals, der eine Veröffentlichung zulässt. Daher sind zur Zeit die Autoren der Geschichten und die sevac-Verantwortlichen emsig damit beschäftigt, die vorhandenen 8000 Geschichten zu durchforsten und zu redigieren, damit sie den neuen Bestimmungen entsprechen. Inwieweit auf dem Hintergrund der Gesetzeslage eine sevac-Rubrik „Teen“ noch sinnvoll ist, bleibt in der Entscheidung der sevac-Verantwortlichen. Aus meiner Sicht wäre diese Rubrik hervorragend geeignet, Geschichten zu veröffentlichen, die nicht gegen die neue Regelung verstoßen. Doch darüber haben wir Autoren noch keine Information erhalten. Ich hoffe, ich konnte dir deine Frage zufriedenstellend beantworten. Bleibe sevac weiter gewogen und sei herzlich gegrüßt von Heinz Adlerswald |
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16.9.08, 17:10 Uhr | |
kater074 Beiträge: 0/18 dabei seit: Feb '08 | Adlerswald: Das ist aber sehr milde ausgedrückt. Meiner Meinung nach könnte der Gesetzesentwurf als Geschichte in ein Erotikforum eingestellt werden, und zwar in der Kategorie "bizarr". Man will also Kindesmissbrauch verhindern, indem Protagonisten in erotischen Geschichten nicht jünger als 18 Jahre alt sein dürfen. Das ist sehr logisch. Ich halte die Idee für ausbaufähig. Zum Beispiel könnte man Mordfälle verhindern, indem in Krimis nicht mehr getötet werden darf. Oder Verkehrsunfälle, indem darüber nicht mehr in der Zeitung berichtet werden darf. O.k., ich weiß dass der Vergleich hinkt. Mord ist im Gegensatz zu Sex unter 18 ja verboten - daher ist es logisch, dass über Mord geschrieben werden darf und über Sex unter 18 nicht. Oder? Ich finde es toll, dass das Gedankengut evangelikaler Amerikaner es bereits bis nach Deutschland geschafft hat. Bushismus bzw. Murdochismus erobert die Welt. Der nächste logische Schritt: Abschaffung des Sexualkundeunterrichts für unter 18jährige! Wie es Mrs. Vice President Candidate in Alaska schon vormacht. Mit Erfolg: Ihre Tochter ist mit 17 schwanger und das von einem Kerl, der von Familiengründung eigentlich nichts wissen will. Bravo! Es läuft immer auf das gleiche hinaus: "Hassen darf jeder - aber fürs Liebe machen braucht man eine amtliche Genehmigung!" (aus "Der König von St.Pauli") |
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16.9.08, 19:51 Uhr | |
Adlerswald | kater074: Hallo kater074, Über den Unfug des Gesetzes wurde hier schon viel diskutiert. Besonders bizarr wird es, wenn Jugendliche ab 16 Jahre zwar real Sex in jeder Variation haben dürfen, aber es verboten ist, darüber zu schreiben. Dennoch muss man das Gesetz hinnehmen und sich der Zukunft zuwenden. Es ist eben in unserer Demokratie zur Regel geworden, alles per Gesetz zu reglementieren (siehe auch das Rauchverbot). Und meist sind die Prüderisten diejenigen, die sich durchsetzen, weil sie am lautesten schreien und lamentieren. Mal eine Gewissensfrage ! Hast du bei einem Volksvertreter gegen das Gesetz protestiert und auf seine Widersprüchlichkeit hingewiesen, als es in der Novellierung war ? Ich habe es getan und musste mir unter anderem anhören, ich habe eine bedauernswerte Einzelmeinung. Solange der Bürger nicht bereit ist, seine von der Norm und dem "gesunden Volksempfinden" abweichende Meinung lautstark zu vertreten, werden immer Gesetze erlassen, die vor verlogener Prüderie triefen und die Freiheit von Minderheiten beschränken. Doch dies setzt voraus, dass sich Minderheiten zum Protest sammeln. So ist das Leben und die Regel in der Demokratie ! Liebe Grüße Heinz Adlerswald |
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16.9.08, 22:18 Uhr | |
Juxi | Adlerswald: Hallo zusammen! Ich darf der Antwort vorausgreifen: Hätte es viel Sinn, wenn Kater oder meinereiner aus Österreich bei deutschen Volks(ver)tretern lästig wären? Wohl kaum. Wer genau hinsieht, erkennt, dass Demokratie die eigentliche Bedeutung im wörtlichen Sinn längst verloren hat. Für das Volk? Lachhaft. Der Teenbereich wird übrigens, das habe ich unlängst nach einer äußerst ergreifenden und tiefsinnigen Fanmail beschlossen, um einen Mehrteiler ärmer sein, sowie die neue Regel (kein niedergeschriebener Sex unter Minderjährigen) greifen wird. Schön für alle Platzierungen über ca. 1000, denn diese rücken automatisch 11 Ränge nach vor. LG, Juxi. |
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17.9.08, 12:25 Uhr | |
kater074 Beiträge: 0/18 dabei seit: Feb '08 | Adlerswald: Naja, ich möchte es nicht mit dem Rauchverbot vergleichen, da ich als Nichtraucher davon profitieren würde, Stichwort kein Nikotingeruch in Nase und Kleidung nach einem Lokalbesuch. Außerdem hat das Rauchverbot auch in Hinblick auf die Angestellten in der Gastronomie Sinn, Stichwort tagtägliches Passivrauchen. Sinn, der dem hier diskutierten Gesetz vollkommen fehlt. Natürlich könnte man auch drauf warten, dass der Markt gewisse Probleme von selbst löst. In der gehobenen Gastronomie ist es mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme, dass das gesamte Lokal rauchfrei ist, ganz ohne Vorschrift. Im Prinzip bin ich ja auch gegen zuviele Gesetze. Adlerswald: Wie schon Juxi schrieb, macht das Anschreiben deutscher Abgeordneter für mich als Österreicher wenig Sinn. Ein Zusammenschluss zum Protest, das halte ich auch kaum für durchführbar. Selbst wenn es wirklich jemand schaffen würde, das zu organisieren (wobei da v.a. die reinen Leser mobilisiert werden müssten, weil die Autoren alleine wohl eine zu kleine Gruppe darstellen) - es wäre für die Prüderisten ein Leichtes, die Bewegung ins potenzielle Pädophilen-Eck zu drängen. Gerade in Debatten über Sexualität ist es mit sachlicher Argumentation oft nicht weit her. Was mich wundert ist, dass das Feuilleton die Gesetzesänderung so ruhig hinnimmt. Es würde ja schon reichen, wenn prominente und weniger prominente Kommentatoren in den Medien mit spitzer Feder Fragen über Sinn und Logik solcher Gesetze stellen würden. Die Befürworter wären dann MMN schnell im Argumentationsnotstand. Irgendwie scheinen die Verteidiger künstlerischer Freiheit in einer Art Lethargie zu verharren. Manche von den Autoren hier haben ja schon Bücher veröffentlicht - mit diesem "Namen" im Rücken könnte ja der eine oder andere einmal in einer (aufgeklärten) Zeitung anfragen, ob er/sie einen Gastkommentar zum Thema schreiben darf. Das wirkt aus meiner Sicht mehr als der Brief an Abgeordnete - diese haben im Übrigen meist ohnehin keine eigene Meinung und stimmen so ab, wie der Fraktionsvorsitzende es ihnen aufträgt. Ein anderes, ebenfalls höchst demokratisches Mittel bräuchte noch mehr Mut als der organisierte Widerstand: Jemand müsste sich trauen, eine nunmehr gesetzwidrige Geschichte zu veröffentlichen und die Strafe riskieren, den Prozess aber bis zum Verfassungsgericht durchfechten, mit dem Argument der grundgesetzlich verankerten Freiheit der Kunst (das ist ja sowohl in Deutschland als auch in Österreich so). Dann wäre ich gespannt, ob ein Gesetz, dass das Niederschreiben legaler Handlungen verbietet, den Segen der Verfassungsrichter erhalten würde. Natürlich kann man von keinem Autor erotischer Geschichten verlangen, sich derart zu exponieren. Juxi: Das macht mich sehr traurig. Aber andererseits zähle ich zu den Glücklichen, die besagten Mehrteiler schon lesen durften. |
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17.9.08, 16:16 Uhr | |
mondstern70 |
In einem anderen Fred habe ich diesbezüglich einen Vorschlag gemacht (hat nur keinen interessiert) Wer sich nicht deutschen Gerichten aussetzten will, der muss halt seine Domäne in einem anderen Land registrieren lassen. Es spricht auch nichts dagegen, weiter hin seiner Grundsätze und Niveaus treu zu bleiben. LG Mondstern |
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17.9.08, 20:22 Uhr | |
Why-Not | mondstern70: Das ändert nichts an der Strafbarkeit, höchstens evtl. an der Wahrscheinlichkeit des Erwischtwerdens, wenn man geschickt vorgeht. Wer als Einwohner Deutschlands einen Text ins Internet stellt, dessen Publikation hierzulande strafbar ist, macht sich nach deutschem Recht strafbar. Es interessiert nicht, ob der Server hierfür auf den Kaiman-Inseln oder in Nigeria steht. Ein Neonazi, mit dem ich zwar hier niemanden in einen Topf werfen will, dessen Fall allerdings juristisch ähnlich gelagert ist, hatte als US-Bürger von Amerika aus auf einem Server außerhalb der BRD braune Propaganda (in deutsch) veröffentlicht, die hier strafbar war. In USA fiel das unter Meinungsfreiheit. Allerdings war er so leichtsinnig, nach Deutschland einzureisen und wurde prompt verhaftet und verurteilt. Der ausländische Server ist folglich keine Lösung, um sich nicht strafbar zu machen. Why-Not |
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18.9.08, 12:38 Uhr | |
Adlerswald | Why-Not: Why-Not, ich kann dir nur beipflichten ! Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen ! |
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18.9.08, 19:38 Uhr | |
mondstern70 | Why-Not: Danke why-not, das wusste ich nicht. Im Grunde machen sich dann auch "Autoren" mit ihrem Inzestzeug und Vergewaltigungsdreck, die auf einem Ami Server mit deutschsprachigem bereich posten, strafbar!! Nur interessiert das eben niemanden. Das Sevac in den "Sicheren bereich" will, war oder ist ja auch nie die Frage gewesen. Man wird sich als Autor, aber auch als Leser damit abfinden müssen, dass die "schönen Erinnerungen an die Jugendzeit" - jetzt eben verbotene Pornogeschichten sind und die nächsten Generationen werden um viele gute Geschichten beraubt. FSK-16 wird hier kaum jemand lesen, und wenn, dann verlieren diese Geschichten immer. (aufgrund der drei Bewertungskriterien) Schade LG Mondstern |
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18.9.08, 19:51 Uhr | |
-Serenity- | mondstern70: Wenn man diese Geschichten will, dann müsste an den Maßstäben "geschraubt" werden. Wo ist das Problem. Und wer sagt, dass FSK16-Geschichten nicht gelesen werden. |
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18.9.08, 20:49 Uhr | |
Adlerswald | -Serenity-: Mhm, noch mehr schrauben ? Na, Prost Mahlzeit ! Dann würgst du jede Intuition, sich als Autor zu beteiligen, ab. FSK-16 Geschichten haben sicher ihre Leser. Das ist unbestritten. Aber Non-Erotic Geschichten, denn nur diese wären für diese Gruppe nach der neuen Gesetzeslage möglich, haben leider einen anderen Leserkreis als Erotik-Geschichten. Das passt bei einem Portal wie sevac nicht zusammen. |
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18.9.08, 23:46 Uhr | |
mondstern70 | -Serenity-: Gute Frage. Zum Glück schreibe ich mir alles auf das ich poste. Moment wo habe ich’s …? mondstern70: Kaum heißt nicht „nicht“ Willst du nüchterne Zahlen meiner bisherigen Soft- und Sonstiges-Geschichten? Trotz guter Wertung sind die Klicks – salopp gesagt – ein Witz. Es zeigt sehr deutlich was in diesem Forum inhaltlich gewünscht ist. Da die neue Generation der FSK 16 auch von nicht registrierten Usern gelesen werden können, wir dich (vielleicht) ein wenig daran ändern. Vielleicht kommt auch ein Schub an Neuanmeldungen …? Adlerswald: Wieso nicht erotisch? Nicht Pornografisch und Protagonisten ab 18 Jahren. LG Mondstern |
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19.9.08, 00:08 Uhr | |
-Serenity- | Das war eine tendenzielle Antwort auf ein tendenzielles Statement. |
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22.9.08, 14:37 Uhr | |
kater074 Beiträge: 0/18 dabei seit: Feb '08 | Bei FSK-16-Geschichten geht es gar nicht darum, ob sie gelesen werden oder nicht. Darüber kann man nur Spekulationen anstellen. Letztlich werden FSK-16-Geschichten in weitesten Sinne Love-Stories sein, wobei die Liebe wohl ohne Sex auskommen wird müssen. Also Romantik-Geschichten mit küssen, händchenhalten, usw. Das kann durchaus schön sein - aber sucht man solche Geschichten auf einer Erotikseite? Love-Stories gibt es zuhauf auf verschiedensten Medien. Wie schon oben erwähnt, geht es aus meiner Sicht aber um etwas ganz anderes: Da der Begriff "Pornographie" gerade nach deutscher Rechtsprechung äußerst schwammig formuliert ist und in meinen Augen in der schreibenden Kunst überhaupt nicht seriös (objektiv) definiert werden kann, werden dem Autor schlichtweg Ketten angelegt. Autoren sind Künstler - wenn Künstler überlegen müssen, ob sie dieses oder jenes Wort verwenden dürfen, besteht die Gefahr, dass sie durch ständige Konzentration auf diese spießigen Kleinigkeiten (darf das sein, darf es nicht sein?) ihre Kreativität verlieren. Ein Künstler muss frei atmen können, um sein gesamtes Potenzial auszuschöpfen. Legst Du einem Künstler Ketten an, ist es so wie wenn Du ihn foltern würdest. Daher glaube ich, dass FSK-16-Geschichten prinzipiell nicht die Qualität ihrer traditionellen Pendants aus dem FSK-18-Bereich erreichen können. Wie schon erwähnt finde ich es überraschend und sehr bedenklich, dass die immer weitergehende Beschränkung der Freiheit der Kunst insgesamt meist lapidar hingenommen wird. Aus meiner Sicht muss Kunst grundsätzlich alles dürfen - ich gehe sogar so weit, dass eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft auch Geschichten über "Inzestzeugs und Vergewaltigungsdreck", wie es Mondstern so treffend formuliert, aushalten muss (wenn einzelne Plattformen wie Sevac solche Geschichten aber nicht zulassen, weil sie ein gewisses Niveau halten wollen, ist das natürlich voll in Ordnung!) Nur wenige Einschränkungen der Kunst halte ich für akzeptabel, so z.B. das Verbot der Verbreitung faschistischen bzw. Nazi-Gedankenguts - auf Grund der historisch einzigartigen Ereignisse, unter denen Deutschland und Österreich zu leiden hatten. Und natürlich endet die Freiheit der Kunst dort, wo sie anderen Menschen Schaden zufügt. |
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14.11.09, 14:01 Uhr | |
KKdeLuxe Beiträge: 1/1 dabei seit: Sep '01 | Dann vermute ich, dass die Geschichte Fucktales (Teil 4) nicht Regelconform ist, da ein 16 Jähriger dort eine Rolle spielt. |
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17.4.12, 16:18 Uhr | |
helios53 | Nachstehendes habe ich gestern bei "KOMMENTARE" gepostet. Aber hierher passt es noch besser. Also, warum nicht? Es zeigt, wieviel Argumentation oft in der falschen Richtung verpufft: Immer wieder kommt es im Zuge derartiger Diskussionen dazu, dass die gesetzlichen Bestimmungen als bedauerliche Einengung der literarischen Freiheiten empfunden und auch als Begründung vorgebracht werden, warum Jugendlichen-Sex nicht schriftstellerisch dargestellt werden dürfen. Dabei wird oft kopfschüttelnd darauf verwiesen, dass der realitätsferne Gesetzgeber zwar duldet, dass 14-jährige Geschlechtsverkehr haben, nicht aber dass man den Geschlechtsverkehr zwischen 17-jährigen beschreibt. Das kam mir merkwürdig vor, weswegen ich schon vor fast 2 Jahren dem nachgespürt habe. Das Ergebnis stelle ich mal hier zur Meinungsbildung ein. Zur Entscheidungsfindung habe ich zusammengetragen, was mir dazu zweckdienlich erschien: *** Nach der Novellierung der Jugendschutzgesetztgebung anno 2008/09 ist bekanntlich in den meisten Erotik-Literatur-Foren eine gewisse Panik ausgebrochen. Leider ließen es die Gesetzgeber an einer allgemeinverständlichen, erläuternden Literatur mangeln. So breitete sich weitum die Ansicht aus, man stünde mit einem Bein im Knast, die Betreiber der Foren vorneweg, wenn in einer Geschichte Jugendliche legalen Sex miteinander hätten. (ab 14 dürfen unsere Kinder legal miteinander bumsen, unter gewissen Umständen auch schon früher, z.B. wenn sie nicht mehr als 3 Jahre altermäßig auseinander sind). Das ist aber gar nicht der Knackpunkt, zumindest in diesem Forum nicht. Auf Wikipedia habe ich mal herauskopiert, was wirklich wichtig ist: 1) Nach § 184b StGB ist die Verbreitung von „kinderpornografische[n] Schriften“, das sind pornografische Darstellungen von sexuellen Handlungen von, an oder vor Personen unter 14 Jahren, strafbar. Im Falle von Darstellungen tatsächlicher Geschehen oder wirklichkeitsnahen Darstellungen ist bereits der Besitz strafbar. Mit solchen Fällen haben wir es aber nicht zu tun, dennoch ist dieser Absatz für später wichtig In einer separaten Vorschrift § 184c werden analog dazu auch Verbreitung und Besitz von „jugendpornografischen Schriften“, die sich auf sexuellen Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 18 Jahren beziehen, unter Strafe gestellt, allerdings ist dabei das Strafmaß generell geringer, der Besitz von nur wirklichkeitsnahen Darstellungen ist nicht strafbar und.... Genau um solches geht es doch, besonders bei Teenie-Geschichten 2) für uns nicht wichtig 3) für uns nicht wichtig 4) Darstellungen sexueller Handlungen oder erotische Darstellungen sind nicht ohne weiteres pornografisch. Nach bisheriger Rechtsprechung ist Pornografie, auch in der Ausprägung als Kinderpornografie, nur dann anzunehmen, „wenn eine auf die sexuelle Stimulierung reduzierte und der Lebenswirklichkeit widersprechende, aufdringlich vergröbernde, verzerrende und anreißerische Darstellungsweise gewählt wird“ und „wenn unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt werden sowie ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt“ Der Gesetzgeber ging bei der Einführung von Jugendpornografie 2008 im Widerspruch dazu zwar davon aus, dass es für eine Strafbarkeit nach § 184b StGB (Kinderpornografie) genüge, dass die Schrift den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand hat, ohne dass es auf den pornografischen Charakter der Darstellung ankäme, stellte aber jedenfalls klar, dass strafbewehrte Jugendpornografie nur bei einer „vergröbernden Darstellung des Sexuellen unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge“ vorliegen könne. 5) Gerichtsentscheidungen zu diesen Fragen gibt es derzeit (Stand: 9. Dezember 2010) noch nicht. Entscheidende Passagen sind also: 1) Ohne Pornographie ist die Schilderung von Sex zwischen Jugendlichen NICHT strafbar. 2) Wenn die Darstellung nicht "der Lebenswirklichkeit widersprechend, aufdringlich vergröbernd, verzerrend und anreißerisch" ist und zudem "auf die sexuelle Stimulierung reduziert", dann ist es nicht Pornographie und damit nicht strafbar, nicht verboten. 3) Wenn die Gesamttendenz der Schilderung nicht „ ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt" bzw wenn dabei nicht „unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt" wird, dann ist es keine Pornographie und damit nicht strafbar, nicht verboten. Ausgeklammerte sonstige menschliche Bezüge? Z.B. Liebe, Verknalltsein, Begehren, ... Und wer will schon was lesen, das sexuelle Vorgänge grob aufdringlich in den Vordergrund rückt - oder gar schreiben? (Gut diese Frage ist rein rhetorisch, da gibt es leider genug Interessenten. Der Text war aber auch für ein Forum geschrieben, wo KEINE Autoren verkehren, die sowas schrieben) Somit kann Autor beruhigt sein, man muss sich rechnerisch nicht verrenken, auch wenn manche Akteure erst 16 oder 17 sein sollten, die Darstellung ist garantiert nicht pornographisch! Also meiner Meinung nach ist Entwarnung angesagt, der Gesetzgeber ist gar nicht so realitätsfremd, wie viele befürchteten. PS.: Wie viele gar nicht strafbare, hochqualitative Geschichten wurden wohl in den letzten 2 Jahren vorsorglich entsorgt?? PPS: Das hat natürlich nichts mit den Sevac-Hausregeln zu tun. Nur damit, dass sie sich nicht mit der Gesetzeslage begründen lassen, wohl aber mit einem Bedürfnis nach absoluter Sicherheit. |
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11.7.12, 13:30 Uhr | |
dieter_bohlen Beiträge: 0/2 dabei seit: Apr '01 | Hallo, ich bin gerade ebenfalls dabei meine erste Geschichte zu verfassen. Dabei wollte ich eigentlich frühere Erlebnisse aus meiner Jugend niederschreiben. Nun werde ich wohl alle Altersangaben ersetzen bzw. einfach weg lassen. Ich hoffe nun, dass wenigstens die Interpretation eines Alters noch im Rahmen liegt. Was man allerdings an diesem Beispiel wieder sehr gut erkennen kann, ist das der Mensch im allgemeinen - oder vielleicht auch nur die Politik - potentielle Gefahren lieber entsorgt bzw. verbietet als sich mit der eigentlichen Problematik auseinander zu setzen. Schade wenn ich an die vielen Geschichen denke die ich hier vor einiger Zeit gelesen habe. Grüße |
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11.7.12, 17:34 Uhr | |
helios53 | dieter_bohlen: Wie schon gesagt, nicht das Gesetz verbietet es, sondern die Sevac-Hausregel Nr 1. Ich schreibe übrigens an einer Fortsetzungsgeschichte (bisher 6 Kapitel), die 4 Jahre VOR "Ein heißer Juni" spielt (aber mit den gleichen Protagonisten) und an Susis 16. Geburtstag beginnt. Rückblenden gehen sogar in eine Zeit zurück, als Susi und Sabine erst 13 waren und sich das erste Mal trafen. Es ist gelegentlich ein wenig frivol, durchgehend frech und sexy, aber es kommt KEIN expliziter Sex vor. Die Mädels reden aber drüber. Die Geschichte fällt eindeutig NICHT unter den Begriff Jugendpornographie, trotzdem getraue ich mich nicht, sie bei Sevac einzureichen. Dabei ist das "Schlimmste" daran der Titel: "Die Exhibitionistische Schlampenfraktion" |
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