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Thema22.11.11, 18:14 - Betreff: Alte Frage, neu aufgewärmt
helios53
Beiträge: 25/978
dabei seit: Aug '11
Helios53
Gesucht und letztlich gefunden hatte ich eine Diskussion über die Frage, was als "Sevac-Inzest" gilt. Der von Icho21 begonnene und auch beendete Thread ließ sich ganz gut an, driftete aber bald zunächst ins Absurde (höchstes Ziel: Endlich Ende der Diskussion), letztlich sogar ins Lächerliche ab. Gut, dass niemand zu Schaden kam.

Aber geklärt wurde nur, was sowieso klar sein sollte: Der Hausherr macht die Regeln.

In einem demokratischen Staat ist das Parlament der Hausherr und macht Gesetze.
In einem Internetforum ist die Administration Hausherr und macht die Regeln.

Regel 1 lautet: "1.) In den Geschichten darf es zu keiner Form von Inzest (sexuelle Handlungen zwischen Verwandten) kommen. Das gilt auch für Stiefverwandte und Adoptierte."
Ein Einzeiler!

Wie im "Icho21"-Thread relativ spät dargelegt wurde, sind wir alle irgendwie miteinander verwandt. Angeblich braucht es weniger als 20 Verbindungen um den Verwandschaftsgrad zweier beliebiger Menschen zu definieren.

Wo also endet die inzestgefährdete Verwandtschaft?
Schwester - Bruder, Mutter - Sohn, Vater - Tochter, Großvater -Enkelin, Großmutter-Enkel (und alle homophilen Varianten dazu), Tante - Neffe, Onkel -Nichte, Cousine - Cousin ...

Und da stockt schon die Aufzählung.
Bisher war alles klar: alles Verwandte. Wie aber mit den Cousinen? Inzest bsi zu welchen Grad?? Cousinenverhältnisse in höheren Graden sind den Leuten meist ja gar nicht bewusst. Ist ein gemeinsamer Ururgroßvater noch schädlich?? (Im normalen Leben treffen nun mal oft genug weitschichtig Verwandte aufeinander, weil sie z.B. im selben Dorf wohnen)

Geht aber dann weiter mit den Adoptvverwandten. Gut, biologisch wäre es kein Problem, rechtlich ist das in Europa unterschiedlich geregelt. Aber man könnte hier die gleichen Regeln, wenn sie denn mal klar definiert sind, gelten lassen.
Nur: Was ist eine Adoptivcousine?? Einer adoptiert ein Waisenkind aus Afrika, seine Schwester eines aus Vietnam. Dürfen die, wenn sie mal 18 sind, auf sevac vögeln???
(ja, schon klar, man könnte ja aus dem adoptierten Waisenkind einen nigerianischen Nachwuchsdrogenkurier machen)lol

Aber nun gar die Stiefverwandten: Marion (19) schläft zwei Jahre lang mit Kurt (20). Da lernt sein Vater ihre Mutter kennen und lieben. Und die Eltern heiraten. So werden aus Marion und Kurt Stiefgeschwister und sie dürfen nicht mehr miteinander schlafen (auf Sevac). Ende der Familiensaga!
Würde es was nützen, wenn die Eltern bloß in "Wilder Ehe" zusammenleben?

Ich finde, die Regeln, die aufzustellen das gute Recht von Sevac sind, sollten doch ein wenig präzisiert werden.

Was gilt als verwandt?
Was genau sind Adotivverwandte?
Ist für eine Stiefverwandtschaft die Heirat der Singeleltern notwendig?
Ist bloße Namensgleichheit schon Inzest? (aus gegebenem Anlass gefragt)

Falls es auf diese Fragen schon irgendwo konkrete Antworten gibt, bin ich für Hinweise dankbar. Ansonsten für klare Antworten.

Danke!


PS:
Da andreashava in einem anderen Thread (wohl irrtümlich dort gelandet, weil ich - shocking! - gleich in 3 verschiedenen Threads an einem einzigen Tag Beiträge eingestellt habe, was hier ja eher ein Ausnahmefall ist) dazu nicht nur die engsten Blustverwandten, sondern auch noch sodomistische Fickverhältnisse zwischen Oma und Dackel als Argument ins Spiel gebracht hat, stelle ich klar fest: Die oben gennnten Verwandtschaften ( Schwester - Bruder, Mutter - Sohn, Vater - Tochter, Großvater -Enkelin, Großmutter-Enkel (und alle homophilen Varianten dazu), Tante - Neffe, Onkel -Nichte, Cousine - Cousin [gleiche Großeltern]) sind vollkommen unbestritten tabu. Darüber soll kein weiteres Wort verloren werden.

Aber es ist doch wohl nicht zuviel verlangt, wenn ich die Frage aufwerfe, ob Cousins höheren Grades, also Leute mit gleichen Urgroßeltern noch als Inzest-Verwandte gelten, oder solche mit gleichen Ururgroßeltern usw.
Da sich meine Moralvorstellungen anders darstellen als die Sevac-Regeln (teils habe ich keine moralischen Bedenken, wo Sevac "STOPP!" schreit und teilweise lehne ich gewisse Dinge aus meinen Moralvorstellungen her ab, die Sevac zulässt), muss ich meine Geschichten in einigen Szenen umschreiben, wenn sie hier erscheinen sollen. Da wäre es doch sehr praktisch, wenn ich schon VOR dem Einreichen wüsste, was ich genau machen muss.

Beispielswesie geht es konkret um ein Paar, das denselben Familiennamen trägt, aber überhaupt nicht miteinander verwandt ist. Es ist ein sehr häufiger Familienname (Schmidt), also ist es recht wahrscheinlich, dass so etwas vorkommt. Das Paar lebt in einer Wohnung (schläft natürlich auch miteinander), ist aber nicht verheiratet. Ihr Sohn und seine Tochter leben auch in dderselben Wohnung, sind natürlich auch nicht miteienander verheiratet, schlafen aber ebenfalls miteinander. In Unkenntnis der Sachlage werden sie für Geschwister gehalten und sie lassen die Leute das halt glauben. Als sie des Inzests beschuldigt werden, klären sie den sachverhalt aber auf.
Ich bin der Meinung, es handelt sich NICHT um eine Stiefverwandtschaft, das Sevac-Team meint, es sei eine.
Und jetzt will ich wissen: Muss ich ihnen getrennte Wohnungen verpassen, reicht es, wenn dezidiert erklärt wird, dass Herr und Frau Schmidt NICHT verheiratet sind und auch nie waren? Müssen sie auch unterschiedliche Familiennamen kriegen, z.B. Schmidt und Schmitz?
Derlei Konfliktsituationen wird es noch öfter geben. Ist es da nicht fair, wenn man mir sagt, was ich da an Arbeit investieren muss?
Beitrag23.11.11, 18:04 Uhr
helios53
Beiträge: 25/978
dabei seit: Aug '11
Helios53
Da bisher niemand Anstalten machte, das Geheimnis zu lüften, lasse ich mal Wiki zu Wort kommen:
(der ganze Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest)

Inzest (auch Blutschande, von lat.: incestus „unkeusch“) ist ein Begriff kultureller, moralischer und juristischer Art, der Geschlechtsverkehr zwischen verwandten Personen beschreibt.
Kulturen, Gesellschaften und Religion haben oft sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was ein zu ächtender Inzest ist bzw. welcher Inzest von den Mitgliedern gewünscht oder sogar gefordert wird. Das Inzesttabu richtet sich in allen Kulturen nach der verwandtschaftlichen Nähe, und es ist unterschiedlich, welcher Verwandtschaftsgrad negativ bewertet wird. Bei vielen Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern in der Familie handelt es sich um Inzest, aber unter Inzest fallen auch konsensuale sexuelle Beziehungen zwischen erwachsenen Geschwistern.

Die Normen betreffend Inzestverbote und Inzestgebote (denn auch solche gibt es, beispielsweise die Kreuzkusinenheirat bei manchen Stammesgesellschaften) unterscheiden sich nicht nur unter den Kulturen und zwischen sozialen Schichten, auch geschichtlich war das Verständnis davon, welche Verbindung erlaubt ist und welche nicht, starkem Wandel unterworfen.


Also entweder kulturell
oder moralisch
oder juristisch.

Kulturell und moralisch ist alles dehnbar, daher als "Regel" unbrauchbar.
Bleibt juristisch. In diesem Zusammenhang ist es sicher interessant, dass Inzest in vielen Ländern (z.B. Spanien, Portugal, ganz Afrika und Asien, abgesehen von Japan, wo Inzest aber nicht verboten ist) überhaupt nicht im Strafkatalog vorkommt. Vielleicht "tut man" das dort einfach nicht.

Aber bei uns?

Römisch-katholische Kirche
Betreffend der Eheschließungen ist das kanonische Recht maßgeblich, das vom bürgerlichen Recht unabhängig ist. Die Ehe und also der Beischlaf zwischen Blutsverwandten ersten Grades verstößt gegen göttliches Recht, von dem unter keinen Umständen dispensiert werden kann. Für eine katholische Eheschließung zwischen Vetter und Cousine wäre eine kirchliche Dispens erforderlich.

Demnach ist Geschlechtsverkehr zwischen Cousins sogar für die katholische Kirche unter Umständen akzeptabel. Doch seien wir hier lieber päpstlicher als der Papst. Trotz "WIR SIND PAPST!"lol2

In einigen Staaten, so auch in Deutschland und österreich, ist Inzest strafbar. In Frankreich wurde die Strafbarkeit von Inzest mit dem Code pénal français von 1810 abgeschafft. Verschiedene Länder, die das französische Rechtssystem als Vorbild genommen haben, stellen Inzest ebenfalls nicht unter Strafe, dazu gehören Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Portugal, die Türkei, Japan, Argentinien, Brasilien und einige andere lateinamerikanische Staaten.


Wir Mitteleuropäer finden uns also in der Minderheit. Damit finden wir uns ab.

Es kommt immer auf den Verwandtschaftgrad an. Auch hier herrscht Vielfalt:

Verwandtschaftsgrad
Bei der Beurteilung von Inzest wird auch nach Verwandtschaftsgrad unterschieden. Für entfernte Verwandte wie beispielsweise Cousin und Cousine zweiten Grades (gemeinsame Urgroßeltern) besteht in keinem Land ein Ehehindernis. In manchen Gesellschaften gilt schon der Geschlechtsverkehr zwischen verschwägerten Personen als Inzest; auch in Deutschland wurden bis etwa 1750 Beziehungen zwischen Schwager und Schwägerin oder Taufpaten und Patentochter mit dem Inzesttabu belegt und bestraft.
Geschlechtliche Beziehungen zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades (gemeinsame Großeltern) werden in Korea, den Philippinen und in vielen Balkan-Ländern verboten und gesellschaftlich tabuisiert, während diese verwandtschaftliche Beziehung vor allem im Kulturgebiet des Islams, also in Nordafrika, im orientalischen Raum und in Südasien als bevorzugte Form der Heirat gilt. In einigen islamisch geprägten Ländern ist eine solche Ehe mit Auflagen verknüpft. So müssen heiratswillige Paare in Saudi-Arabien, ob verwandt oder nicht, sich Gen-Tests unterziehen. Die Tests geben Aufschluss über die mögliche Gefährdung der künftigen Nachkommenschaft durch eine genetisch bedingte Sichelzellen- oder Mittelmeeranämie. Bei Gefährdung wird die Eheschließung verhindert.[25] In Deutschland ist es gesetzlich erlaubt, dass Cousin und Cousine geschlechtliche Beziehungen haben und heiraten. In der Vergangenheit aber war auch durch die Ehehindernisse der katholischen Kirche die Ehe zwischen Blutsverwandten, so auch zwischen Cousinen und Cousins, geächtet. Es konnte aber ein Dispens durch einen Bischof erteilt werden. Mit Einführung der Zivilehe hat das kanonische Eherecht an Bedeutung verloren.


Damit kommen wir einer klaren Regelung für Sevac nicht näher!

Also zurück zur Juristerei:

Inzest wird in Deutschland und Österreich nur zwischen in gerader Linie Verwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkeln, Urenkeln – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern (letzteres ist rechtlich umstritten) verfolgt.
...

In Deutschland bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoption erloschen ist. § 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere sexuelle Praktiken sind straffrei.
...


Folgerung: Aus geltendem Recht lässt sich weder die Ausweitung auf Adoptivverwandte noch auf Stiefverwandte ableiten.
Aber weiterhin giltnatürlich, dass in einem Forum nicht das Gesetz, sondern das Hausrecht anzuwenden ist.

Dagegen will ich gar nicht anstinken. Ich will nur wissen, was genau es besagt.

Irgendwer wird das wohl wissen, oder??
Beitrag23.11.11, 20:01 Uhr
Leichtgewicht
Beiträge: 20/816
dabei seit: Mär '10
Leichtgewicht
Auch wenn ich die Diskussion jetzt vielleicht abwürge, aber ich habe das mal mit Aramis per email diskutiert, weil ich einen Weg gefunden hatte, am Inzestparagraphen vorbei zu schrammen.
Ich habe ihn damals so verstanden - und lasse mich gern korrigieren - dass dieses Forum für Inzestgeschichten nicht offen ist. Es geht also nicht um eine juristische Definition, sondern um eine Geschmacksfrage, um einen Konsens, eine Norm, ein Tabu oder sonst was. Das scheint die Hausregel zu sein, und alle Umgehungen, die theoretisch möglich sein könnten, verstoßen gegen den "guten Geschmack" des Hauses. Das wäre die Regel, wie ich sie verstanden habe.

Liebe Grüße
Leichtgewicht
(der jetzt mal für das Haus gesprochen - und hoffentlich korrekt)




helios53:
Da bisher niemand Anstalten machte, das Geheimnis zu lüften, lasse ich mal Wiki zu Wort kommen:
(der ganze Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest)

Inzest (auch Blutschande, von lat.: incestus „unkeusch“) ist ein Begriff kultureller, moralischer und juristischer Art, der Geschlechtsverkehr zwischen verwandten Personen beschreibt.
Kulturen, Gesellschaften und Religion haben oft sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was ein zu ächtender Inzest ist bzw. welcher Inzest von den Mitgliedern gewünscht oder sogar gefordert wird. Das Inzesttabu richtet sich in allen Kulturen nach der verwandtschaftlichen Nähe, und es ist unterschiedlich, welcher Verwandtschaftsgrad negativ bewertet wird. Bei vielen Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern in der Familie handelt es sich um Inzest, aber unter Inzest fallen auch konsensuale sexuelle Beziehungen zwischen erwachsenen Geschwistern.

Die Normen betreffend Inzestverbote und Inzestgebote (denn auch solche gibt es, beispielsweise die Kreuzkusinenheirat bei manchen Stammesgesellschaften) unterscheiden sich nicht nur unter den Kulturen und zwischen sozialen Schichten, auch geschichtlich war das Verständnis davon, welche Verbindung erlaubt ist und welche nicht, starkem Wandel unterworfen.


Also entweder kulturell
oder moralisch
oder juristisch.

Kulturell und moralisch ist alles dehnbar, daher als "Regel" unbrauchbar.
Bleibt juristisch. In diesem Zusammenhang ist es sicher interessant, dass Inzest in vielen Ländern (z.B. Spanien, Portugal, ganz Afrika und Asien, abgesehen von Japan, wo Inzest aber nicht verboten ist) überhaupt nicht im Strafkatalog vorkommt. Vielleicht "tut man" das dort einfach nicht.

Aber bei uns?

Römisch-katholische Kirche
Betreffend der Eheschließungen ist das kanonische Recht maßgeblich, das vom bürgerlichen Recht unabhängig ist. Die Ehe und also der Beischlaf zwischen Blutsverwandten ersten Grades verstößt gegen göttliches Recht, von dem unter keinen Umständen dispensiert werden kann. Für eine katholische Eheschließung zwischen Vetter und Cousine wäre eine kirchliche Dispens erforderlich.

Demnach ist Geschlechtsverkehr zwischen Cousins sogar für die katholische Kirche unter Umständen akzeptabel. Doch seien wir hier lieber päpstlicher als der Papst. Trotz "WIR SIND PAPST!"lol2

In einigen Staaten, so auch in Deutschland und österreich, ist Inzest strafbar. In Frankreich wurde die Strafbarkeit von Inzest mit dem Code pénal français von 1810 abgeschafft. Verschiedene Länder, die das französische Rechtssystem als Vorbild genommen haben, stellen Inzest ebenfalls nicht unter Strafe, dazu gehören Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Portugal, die Türkei, Japan, Argentinien, Brasilien und einige andere lateinamerikanische Staaten.


Wir Mitteleuropäer finden uns also in der Minderheit. Damit finden wir uns ab.

Es kommt immer auf den Verwandtschaftgrad an. Auch hier herrscht Vielfalt:

Verwandtschaftsgrad
Bei der Beurteilung von Inzest wird auch nach Verwandtschaftsgrad unterschieden. Für entfernte Verwandte wie beispielsweise Cousin und Cousine zweiten Grades (gemeinsame Urgroßeltern) besteht in keinem Land ein Ehehindernis. In manchen Gesellschaften gilt schon der Geschlechtsverkehr zwischen verschwägerten Personen als Inzest; auch in Deutschland wurden bis etwa 1750 Beziehungen zwischen Schwager und Schwägerin oder Taufpaten und Patentochter mit dem Inzesttabu belegt und bestraft.
Geschlechtliche Beziehungen zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades (gemeinsame Großeltern) werden in Korea, den Philippinen und in vielen Balkan-Ländern verboten und gesellschaftlich tabuisiert, während diese verwandtschaftliche Beziehung vor allem im Kulturgebiet des Islams, also in Nordafrika, im orientalischen Raum und in Südasien als bevorzugte Form der Heirat gilt. In einigen islamisch geprägten Ländern ist eine solche Ehe mit Auflagen verknüpft. So müssen heiratswillige Paare in Saudi-Arabien, ob verwandt oder nicht, sich Gen-Tests unterziehen. Die Tests geben Aufschluss über die mögliche Gefährdung der künftigen Nachkommenschaft durch eine genetisch bedingte Sichelzellen- oder Mittelmeeranämie. Bei Gefährdung wird die Eheschließung verhindert.[25] In Deutschland ist es gesetzlich erlaubt, dass Cousin und Cousine geschlechtliche Beziehungen haben und heiraten. In der Vergangenheit aber war auch durch die Ehehindernisse der katholischen Kirche die Ehe zwischen Blutsverwandten, so auch zwischen Cousinen und Cousins, geächtet. Es konnte aber ein Dispens durch einen Bischof erteilt werden. Mit Einführung der Zivilehe hat das kanonische Eherecht an Bedeutung verloren.


Damit kommen wir einer klaren Regelung für Sevac nicht näher!

Also zurück zur Juristerei:

Inzest wird in Deutschland und Österreich nur zwischen in gerader Linie Verwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkeln, Urenkeln – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern (letzteres ist rechtlich umstritten) verfolgt.
...

In Deutschland bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoption erloschen ist. § 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere sexuelle Praktiken sind straffrei.
...


Folgerung: Aus geltendem Recht lässt sich weder die Ausweitung auf Adoptivverwandte noch auf Stiefverwandte ableiten.
Aber weiterhin giltnatürlich, dass in einem Forum nicht das Gesetz, sondern das Hausrecht anzuwenden ist.

Dagegen will ich gar nicht anstinken. Ich will nur wissen, was genau es besagt.

Irgendwer wird das wohl wissen, oder??
Beitrag23.11.11, 20:07 Uhr
Krystan
Beiträge: 20/862
dabei seit: Jan '03
Krystan
Leichtgewicht:
Auch wenn ich die Diskussion jetzt vielleicht abwürge, aber ich habe das mal mit Aramis per email diskutiert, weil ich einen Weg gefunden hatte, am Inzestparagraphen vorbei zu schrammen.
Ich habe ihn damals so verstanden - und lasse mich gern korrigieren - dass dieses Forum für Inzestgeschichten nicht offen ist. Es geht also nicht um eine juristische Definition, sondern um eine Geschmacksfrage, um einen Konsens, eine Norm, ein Tabu oder sonst was. Das scheint die Hausregel zu sein, und alle Umgehungen, die theoretisch möglich sein könnten, verstoßen gegen den "guten Geschmack" des Hauses. Das wäre die Regel, wie ich sie verstanden habe.

Liebe Grüße
Leichtgewicht
(der jetzt mal für das Haus gesprochen - und hoffentlich korrekt)


Ich weiß zwar nicht, wo eigentlich das Problem dabei ist. Ich persönlich würde z.B. KV Geschichten geschmacklich wesentlich unangenehmer finden, als jenes Thema, welches seit der frühsten Antike immer wieder in der Literatur vielfältig verarbeitet wird. Aber du hast natürlich recht. Es ist Hausrecht und damit können wir als Autoren daran nicht rütteln.
Beitrag23.11.11, 20:31 Uhr
swal
Beiträge: 15/110
dabei seit: Mai '04
MarcLelky
Es gibt ja andere Seiten, wo (leicht übertrieben gesagt) die Liste der Geschichten gespickt mit "Mutter treibts mit Sohn" oder "Meine geile Schwester" usw. ist, und das möchte man hier eben nicht haben, und auch keine (juristisch unproblematische) Annäherung daran. Selber interessiert mich das Thema auch nur "in Einzelfällen" - z.B. was passiert wenn zwei auf einmal draufkommen, dass sie Geschwister oder sonst wie verwandt sind, und das halbwegs künstlerisch dargestellt ist.

Also wieder ein Fall von wer sich dafür interessiert -> sich am besten anderswo umsehen (im Fall von KV gibts wahrscheinlich auch Seiten, wo die Geschichten nicht nur Verrisse ernten)
Beitrag23.11.11, 21:15 Uhr
helios53
Beiträge: 25/978
dabei seit: Aug '11
Helios53
swal:
Es gibt ja andere Seiten, wo (leicht übertrieben gesagt) die Liste der Geschichten gespickt mit "Mutter treibts mit Sohn" oder "Meine geile Schwester" usw. ist, und das möchte man hier eben nicht haben, und auch keine (juristisch unproblematische) Annäherung daran.



darum geht es ja überhaupt nicht.
In meinem konkreten Anlassfall geht es darum, dass es so ausschaut, als triebe es der Bruder mit der Schwester, was mitten in einer Orgie zu moralischen Einwänden führt.
Daraufhin klären "Bruder" und "Schwester" auf, dass sie überhaupt nicht, nicht mal entfernt, miteinander verwandt sind, sondern nur zufällig gleich heißen (schmidt)
Einleser sieht darin eine Stiefverwandtschaft und sperrt das ganze Kapitel. Die Szene hat im Grunde wenig Gewicht, es geht nur um die grundsätzloiche Definition, was das Hausrecht konkret verbietet. Der diffuse Begriff "Geschmack" kann mich einfach nicht zufrieden stellen.
Dies insbesondere deshalb, weil es - so streng gesehen - in meinem Roman noch mehrere Szenen gibt, die dann entfallen werden, was Löcher ins Werk reißt.
Dann lass ich es vielleicht lieber ganz bleiben.
Beitrag23.11.11, 21:53 Uhr
-Serenity-
Beiträge: 129/1799
dabei seit: Aug '02
Serenity
Ich schaue diesen Diskussionen immer wieder gern zu. wink Aber ...

Krystan:
Es ist Hausrecht und damit können wir als Autoren daran nicht rütteln.

... es bleibt doch noch genug übrig an erotischen Themen. Da kann man sich doch fast nach Herzenslust als Schreiber daran austoben.
Krystan:
Ich persönlich würde z.B. KV Geschichten geschmacklich wesentlich unangenehmer finden

Damit hast du vollkommen Recht. Es ist eine reine Geschmacksfrage. Wenn du mich fragst, in jeder Hinsicht. lol3
Beitrag23.11.11, 22:56 Uhr
Krystan
Beiträge: 20/862
dabei seit: Jan '03
Krystan
-Serenity-:
... es bleibt doch noch genug übrig an erotischen Themen. Da kann man sich doch fast nach Herzenslust als Schreiber daran austoben.


Ja, manchmal ist es schwierig, als Autor, wenn man gerade eine Idee hatte. Ich hab z.B. gerade eine Geschichte im Pool, wo ich fürchte, dass sie mal wieder der Sevac Zensur zum Opfer fallen wird, ob wohl man in Abendprogramm vermutlich wesentlich schlimmeres zu sehen bekommt. Ich habe mit mir jetzt fast zwei Monate gerungen, ob ich sie einreiche, oder ob ich sie Kürze, da vermutlich das herausschneiden von einer Seite, die Geschichte als solches vollkommen entschärfen würde. Aber auf der anderen Seite würde dann auch etwas entscheidendes von der Dramatik verloren gehen und auch die Beweggründe der Protagonistin würden verwässert.

Ich kann mir vorstellen, dass man als Liebhaber von romantik und vanilla Geschichten, dieses Problem nicht nachvollziehen kann. Für mich jedoch ist es ganz anders.
Beitrag24.11.11, 00:07 Uhr
helios53
Beiträge: 25/978
dabei seit: Aug '11
Helios53
-Serenity-:
... es bleibt doch noch genug übrig an erotischen Themen. Da kann man sich doch fast nach Herzenslust als Schreiber daran austoben.


Dem kann ich einerseits zustimmen, andererseits geht es an meinem Problem vorbei, denn von diesem Roman habe ich schon 39 Kapitel geschrieben.
FALLS ich nach Kapitel 1 hier noch weitere veröffentlichen will, muss ich etwa zwei Dutzend Szenen umschreiben. Da mir aber offensichtlich niemand sagen will, wie WEIT ich die "Umleitungen" bauen muss, lasse ich es lieber sein, bevor ich fünfmal an die Wand renne und sechsmal das Kapitel "versimple", bis dann gnädigerweise das Einleser-Okay gewährt wird.
Beitrag24.11.11, 13:10 Uhr
Leichtgewicht
Beiträge: 20/816
dabei seit: Mär '10
Leichtgewicht
helios53:

Dem kann ich einerseits zustimmen, andererseits geht es an meinem Problem vorbei, denn von diesem Roman habe ich schon 39 Kapitel geschrieben.
FALLS ich nach Kapitel 1 hier noch weitere veröffentlichen will, muss ich etwa zwei Dutzend Szenen umschreiben. Da mir aber offensichtlich niemand sagen will, wie WEIT ich die "Umleitungen" bauen muss, lasse ich es lieber sein, bevor ich fünfmal an die Wand renne und sechsmal das Kapitel "versimple", bis dann gnädigerweise das Einleser-Okay gewährt wird.


Ich finde das ganz schön mutig, einen erotischen Roman bei Sevac veröffentlichen zu wollen, und kann verstehen, dass du Deine zusätzlichen boardgebundenen Schwierigkeiten haben möchtest.
Damit Deinen Lesern nicht das große Gähnen ankommt, muss jedes Chapter seine eigene kleine Geschichte haben. Forstsetzungsromane sind sauschwer zu schreiben, weil sie keine Überleitungsszenen vertragen. Ich hoffe trotzdem, du schreibst ihn, weil ich neigierig bin, wie du das technisch, vom Schreibhandwerk her lösen wirst.

Liebe Grüße
das Leichtgewicht
Beitrag24.11.11, 21:10 Uhr
helios53
Beiträge: 25/978
dabei seit: Aug '11
Helios53
Leichtgewicht:
helios53:

Dem kann ich einerseits zustimmen, andererseits geht es an meinem Problem vorbei, denn von diesem Roman habe ich schon 39 Kapitel geschrieben.
FALLS ich nach Kapitel 1 hier noch weitere veröffentlichen will, muss ich etwa zwei Dutzend Szenen umschreiben. Da mir aber offensichtlich niemand sagen will, wie WEIT ich die "Umleitungen" bauen muss, lasse ich es lieber sein, bevor ich fünfmal an die Wand renne und sechsmal das Kapitel "versimple", bis dann gnädigerweise das Einleser-Okay gewährt wird.


Ich finde das ganz schön mutig, einen erotischen Roman bei Sevac veröffentlichen zu wollen, und kann verstehen, dass du Deine zusätzlichen boardgebundenen Schwierigkeiten haben möchtest.
Damit Deinen Lesern nicht das große Gähnen ankommt, muss jedes Chapter seine eigene kleine Geschichte haben. Forstsetzungsromane sind sauschwer zu schreiben, weil sie keine Überleitungsszenen vertragen. Ich hoffe trotzdem, du schreibst ihn, weil ich neigierig bin, wie du das technisch, vom Schreibhandwerk her lösen wirst.

Liebe Grüße
das Leichtgewicht


Ich denke, ich habe das im Grunde schon gelöst und gelangweilt hat sich wohl noch niemand. (Sag ich jetzt mal ganz unverschämt selbstbewusst)tongue2
Beitrag24.11.11, 22:24 Uhr
Goldmund
Beiträge: 4/81
dabei seit:
Goldmund
helios53:

FALLS ich nach Kapitel 1 hier noch weitere veröffentlichen will, muss ich etwa zwei Dutzend Szenen umschreiben. Da mir aber offensichtlich niemand sagen will, wie WEIT ich die "Umleitungen" bauen muss, lasse ich es lieber sein, bevor ich fünfmal an die Wand renne und sechsmal das Kapitel "versimple", bis dann gnädigerweise das Einleser-Okay gewährt wird.


Hey Helios

ich dachte, wir hätten das geklärt. Ich habe dir per Mail angekündigt, dass ich es mit meinen Einleserkollegen klären will und du bis dahin Geduld haben mögest. Was also soll jetzt das Gerede, dass dir niemand sagen will, welche Umleitungen du machen musst. Bevor du also hier herumpolemisierst und von "gnädigerweise" herumfaselst, mach ich dir einen einfachen Vorschlag: Warte noch zwei, drei Tage, dann kannst du deine Storys umschreiben. Und wenn du einen anderen Einleser willst, kurze Mail genügt. Du hast meine Mail-Adresse. Es bleibt dann immer noch genug Arbeit für mich. Und die anderen Autoren pissen mir auch nicht ständig ans Bein.

In diesem Sinne

Goldmund

PS:

helios53:
In meinem konkreten Anlassfall geht es darum, dass es so ausschaut, als triebe es der Bruder mit der Schwester, was mitten in einer Orgie zu moralischen Einwänden führt.
Daraufhin klären "Bruder" und "Schwester" auf, dass sie überhaupt nicht, nicht mal entfernt, miteinander verwandt sind, sondern nur zufällig gleich heißen (schmidt)
Einleser sieht darin eine Stiefverwandtschaft und sperrt das ganze Kapitel.


Auch das hier soll verstehen, wer will. Ich habe dir längst erklärt, dass ich bis zur Auflösung, dass es sich nicht wirklich um Bruder und Schwester handelt, gar nicht gelesen habe. Nachdem explizit da stand, dass die Schwester dem Bruder einen bläst, hab ich die Story beiseite gelegt. Dass die beiden nur zugfällig gleich heißen und nur zufällig in derselben Wohnung wohnen ... kam erst 10 Zeilen später zum Vorschein. Was also soll das Gerede, dass ich als Einleser eine Stiefverwandtschaft darin sehe. Das habe ich dir aber schon mal erklärt. Langsam fängst du an, mich zu ärgern.
Beitrag25.11.11, 01:01 Uhr
helios53
Beiträge: 25/978
dabei seit: Aug '11
Helios53
Lieber Goldmund!

Das hier habe ich vor gut 24 Stunden geschrieben, ohne dich namentlich zu erwähnen.
Erst danach habe ich die Mail unseres gemeinsamen Bekannten gelesen, der mich auf ein Missverständnis aufmerksam gemacht hat.
Wiederum danach ist mir klar geworden, dass der Satz:

Story-Team: oben genannte Geschichte kann nicht veröffentlicht werden.

Grund:
* Inzest (sexuelle Handlungen zwischen (Stief)Verwandten sind verboten)


ein fixer Textbaustein ist und keine konkret auf meine Geschichte gemünzte Wertung als "Stiefverwandtschaft" (Der kleine Unterschied zwischen (Stief)Verwandten und Stiefverwandten ist mir erst da bewusst geworden)

Knapp 40 Minuten NACH meinem Post hier, habe ich die Mail von letztem Samstag an dich weitergeleitet.

Es tut mir sehr leid, wenn du dich persönlich angegriffen fühlst. Alles geht auf ein Missverständnis zurück. Ich entschuldige mich für meine Ungeduld in aller Form.

Meine Ansicht zu meiner Geschichte habe ich am Samstag Nachmittag an "Story-Team" gemailt. Da darauf keine Reaktion erkennbar war, habe ich gut 3 Tage später hier nach Klarheit geforscht und leider nicht gefunden.

Einen anderen Einleser? Ich habe doch wohl nicht zu fürchten, jetzt schikaniert zu werden, oder? Ich vertraue voll auf deine Fairness und jetzt, wo ich um das Missverständnis weiß, habe ich auch die notwendige Geduld.

Ich danke für dein Verständnis.

MfG
Helios53
Beitrag25.11.11, 09:53 Uhr
hg1
Beiträge: 18/177
dabei seit: Dez '04
HG1
Das Problem findet sich wohl hier:

Goldmund: Ich habe dir längst erklärt, dass ich bis zur Auflösung, dass es sich nicht wirklich um Bruder und Schwester handelt, gar nicht gelesen habe. Nachdem explizit da stand, dass die Schwester dem Bruder einen bläst, hab ich die Story beiseite gelegt. Dass die beiden nur zugfällig gleich heißen und nur zufällig in derselben Wohnung wohnen ... kam erst 10 Zeilen später zum Vorschein.


Ich denke, wenn dem Leser von Anfang an klar ist, dass es sich nicht um Verwandte handelt, sollte die Geschichte durchgehen, auch wenn sie noch grenzwertig ist. Wichtig ist, die Aufklärung nicht nachzuschieben und die Meinung aufkommen zu lassen, dass es sich tatsächlich um Verwanfte handelt.
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