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Thema5.9.17, 16:50 - Betreff: Prominente unter anderem Namen
Fonitas
Beiträge: 4/2
dabei seit: Mär '11
Fonitas
Hallo zusammen!

Prominente dürfen meines Wissen in den Geschichten in keine sexuellen Handlungen verstrickt sein. Wie sieht es aber aus , wenn man ihre Namen leicht verändert.

Beispiel: Aus Sylvie Meis wird Silvia Reis, die Fernseh-Moderatorin , die dann auch noch optisch exakt auf ihr reales Wesen beschrieben wird . Jeder würde wahrscheinlich wissen , wer gemeint ist.

Wäre das noch legal oder bekäme man Probleme?
Beitrag5.9.17, 19:34 Uhr
Leichtgewicht
Beiträge: 20/816
dabei seit: Mär '10
Leichtgewicht
Fonita:
Hallo zusammen!

Prominente dürfen meines Wissen in den Geschichten in keine sexuellen Handlungen verstrickt sein. Wie sieht es aber aus , wenn man ihre Namen leicht verändert.

Beispiel: Aus Sylvie Meis wird Silvia Reis, die Fernseh-Moderatorin , die dann auch noch optisch exakt auf ihr reales Wesen beschrieben wird . Jeder würde wahrscheinlich wissen , wer gemeint ist.

Wäre das noch legal oder bekäme man Probleme?


Ohne Rechtsanwalt zu sein, prophezeie ich hier schweren Ärger, weil jedem klar wird, wer gemeint ist. In einigen Fällen wurden schon Prozesse verloren, obwohl die Namen völlig anders klangen. Deshalb sind Schlüsselromane mit noch lebenden Personen immer ein Risiko für den Verlag.

Also Fingerchen wech
rät das Leichtgewicht
Beitrag9.9.17, 10:04 Uhr
S-Single
Beiträge: 59/318
dabei seit: Jan '01
Schlafloser Single
Im Land der begrenzten Unmöglichkeiten gibt es eine große Software-Firma. Diese hat einen jungen Mann namens Mike Rowe aus Kanada verklagt, weil er seine eigene Softwarelösungen unter dem Namen "Mike Rowe Soft" verkauft hat. Welche große Software-Firma geklagt hat, kannst du ja mal erraten.

Leichtgewicht hat also mit der Warnung durchaus Recht.

wavingwaving von Schlafloser Single
Beitrag19.9.17, 00:31 Uhr
swal
Beiträge: 15/110
dabei seit: Mai '04
MarcLelky
Kann wie gesagt juristisch ein Problem sein, und dürfte auch klar gegen das Hausrecht verstoßen:


Die Regeln werden nicht nur wortwörtlich ausgelegt, sondern auch und insbesondere teleologisch (Sinn und Zweck). Versucht ein Autor eine Regel zu umgehen, wird die Geschichte abgelehnt.


Eine sehr allgemeine Darstellung einer bestimmten Person könnnte ich mir aber vorstellen (Beruf, Wohnsitz, ungefähres Aussehen ...). Natürlich ohne ähnlichen Namen oder Hinweise, wer gemeint sein könnte. Wenn es zu den aktuellen (Klatsch-)Nachrichten passt vermutlich aber sogar dann problematisch.
Beitrag25.1.18, 19:28 Uhr
Auden_James
Beiträge: 11/363
dabei seit: Aug '10
Auden James
@ Fonitas: Nicht nur eine Frage der Prominenz, sondern vor allem auch der Provinienz

Ich würde Ihnen, wenn Sie ein Erotikon schreiben wollen, in dem eine – insbesondere in deutschen Landen – Prominente die Hauptrolle spielen soll, empfehlen, wie ich das in Sachen Literatur & Kunst seit jeher zu tun pflege, keine (faulen) Kompromisse zu machen; dadurch würden am Ende nämlich weder Sie noch Ihre Leser mit dem Ergebnis zufrieden sein, weil dieses zwangsläufig unter seinen (kreativen) Möglichkeit würde bleiben müssen.

Daher mein Rat: Veröffentlichen Sie jene Geschichte, wenn sie zu schreiben Ihnen wirklich so wichtig ist, einfach auf Literotica, einer amerikanischen Seite mit deutschsprachiger Sektion, wo es für solche Geschichten eigens eine eigene Kategorie gibt ("Berühmtheiten / Promis"). Dort wird der Meinungs- und Redefreiheit ungleich mehr Raum zugestanden als auf dieser Seite; ferner sind jene Promigeschichten dort durch den ersten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten sowie die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Fall "Hustler Magazine, Inc. et al. v. Jerry Falwell" aus dem Jahr 1988 besonders geschützt. Die Literotica-Server befinden sich in den Vereinigten Staaten, womit auch die auf ihnen gespeicherten und bereitgestellten Geschichten (und sonstige Daten) der dortigen Jurisdiktion unterliegen (Herkunftslandprinzip).

Die Fälle von strafrechtlich verfolgter Meinungs- oder Redeverbreitung, die mir bekannt sind, in denen die deusche Justiz (gegen das Territorialitätsprinzip) sich zur Weltgerichtsbarkeit aufgeschwungen und mitunter sogar Ausländer nach deutschem Strafrecht verurteilt hat, waren stets mit Rechtsextremismus (und damit dem nach §§ 5,6 StGB besonders schützenswertem inländischem [deutschem] Rechtsgut der "Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats") verbunden, so z. B. der Fall jenes Australiers, der auf seiner Seite über einen australischen Server auf deutsch den Holocaust leugnete und dafür von deutschen Gerichten abgeurteilt wurde; das jedoch ist ein völlig anderer Sachverhalt als der, um den es Ihnen hier geht, denke ich –: Oder wollte irgendwer ernstlich vermeinen, daß unser demokratischer Rechtsstaat durch eine erotische Promigeschichte gefährdet wäre?

Dennoch: Absolute Rechtssicherheit werden Sie, egal ob Sie deutscher Staatsbürger sein u/o sich in Deutschland aufhalten sollten, in dieser Sache vorab nicht erlangen, denn im Fall des Falls geben sich die deutschen Justizbehörden offensichtlich gerne als allmächtig.

Immerhin, zu Ihrem Schutze bliebe Ihnen zu einem gewissen Grad zumindest die Anonymität des Netzes, die durch jene Behörden im Fall des Falls erst einmal aufgehoben sein will (was – abhängig von Ihrem Anonymisierungsgeschick – natürlich schwerer oder leichter fallen kann). Und, als Trost, die Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages aus dem Jahr 2006 (also sechs Jahre nach jenem Urteilsspruch des BGHs zum Fall jenes rechtsextremen Australiers):

4.2. Einwirkungsmöglichkeiten auf ausländische Provider/Server

Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage hat die BRD keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten auf Internetseiten im Ausland, da diese nicht dem deutschen Recht unterliegen. Weder sind amerikanische Provider dazu verpflichtet, auf Drängen Deutschlands Internetseiten zu sperren, noch sonst irgendwelche Personendaten in Hinsicht auf ihre Benutzer offenzulegen. Die Provider können nicht gezwungen werden, die inhaltlich Verantwortlichen herauszufinden, auch wenn diese (vermutlich) Deutsche sind, in Deutschland wohnen und sich nach deutschem Recht strafbar gemacht haben.

Ich hoffe, Ihnen auf diesem Wege geholfen zu haben und würde mich sehr freuen, vielleicht schon bald prominenterweise von Ihnen an anderer Stelle lesen zu dürfen!

Es empfiehlt sich mit den besten Grüßen Ihr von Ihrer Schreibe durchaus angetaner
Auden James
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