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Position: Forum  >  Geschichten  >  Ethik, Moral und Recht
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Beitrag10.9.04, 19:07 Uhr
hyperman
Beiträge: 7/88
dabei seit: Jun '02
Hyperman


An der Stelle muss ich eine provokante Frage stellen:
Wo hört Trivialliteratur auf, wo beginnt Kunst?





Hmm für mich hört sich das so an, als ob eine Geschichte nur "gut" und "episch" genug sein muss, um Aufnahme zu erlangen, obwohl sie eigentlich gegen die aufgestellten Regeln verstösst. Aber da seh ich was falsch, oder?

Kenne die Geschichte auch, auch in beiden Versionen, und ich muss sagen, dass sie mir nicht besonders "kunstvoll" vorkam. Da waren Katalinas "Blau" und eine Geschichte namens Blumenzwiebel oder auch Sabbis "Supergau.. " kunstvoller.

Was man der Geschichte "Meine Schwester" allerdings zu Gute halten muss ist, dass die Handlungsweisen der Personen sehr gut beschrieben sind. Und vor allem lässt der Autor sich viel Zeit die Emotionen zu erklären. Was mir aber immer noch nicht erklärt, warum die Geschichte jetzt hier doch stehen darf. (Wenn man es streng sehen würde, was ich sowieso selten tue wink)

Gruß Hyperman
Beitrag10.9.04, 19:42 Uhr
Aramis
Beiträge: 218/1403
dabei seit: Nov '98

Hmm für mich hört sich das so an, als ob eine Geschichte nur "gut" und "episch" genug sein muss, um Aufnahme zu erlangen, obwohl sie eigentlich gegen die aufgestellten Regeln verstösst. Aber da seh ich was falsch, oder?

Das, was ich in meinem obigen Beitrag geschrieben habe, gilt für die allgemeine Rechtsprechung. Wir hier können die Latte natürlich höher legen . Viele »Wölfe im Schafspelz« wird es hier nicht geben.

LG,
Aramis
Beitrag11.9.04, 11:29 Uhr
XXX-Zine
Beiträge: 83/623
dabei seit: Apr '01
Der XXX-Zine
KoshvonThar schrieb:


Mal ganz dumm gefragt!

Ist Sex zwischen zwei Schwestern (oder Brüdern) tatsächlich Inzest im Sinne des Gesetzes?


Soweit ich weiß, ja.

Inzest


"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bedroht, wer mit einem leiblichen Abkömmling, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, wer mit einem Verwandten in aufsteigender Linie Beischlaf vollzieht. Letzteres gilt auch für leibliche Geschwister. Der Beischlaf unter Verschwägerten ist straflos. Für Abkömmlinge und Geschwister unter 18 Jahren ist die Tat straffrei. (In Österreich gehen dabei die Verführten unter 18 Jahren, in der Schweiz unter 20 Jahren straffrei aus.)"

http://www2.hu-berlin.de/sexology/ATLAS_DE/html/das_geltende_sexualstrafrecht_.html


Beischlaf ist der sexuelle Akt zwischen Mann und Frau!

Demnach würden deine Ausführungen zwichen Schwester/Schwester oder Bruder/Bruder nicht fassen!
(Interessante Frage wäre allerdings, wenn sich z. B. ein Bruder zur Schwester umbauen lässt, wie dann das Gesetz ausgelegt werden müsste - grübel grübel :-)

Eine andere Sache ist es, aus einem Erotischen Storyboard bestimmte Richtlinien zu vertreten, die den gesetzlichen Rahmen strenger auslegen. Und die SEVAC-Regeln finde ich vollkommen in Ordung. Wobei ich sie in einigen Sachen noch verschärfen würde.
Beitrag21.9.04, 16:08 Uhr
mhjenaco
Beiträge: 0/2
dabei seit: Sep '03

ich plane in eine geschichte 2 schwestern von einen mann durchziehen zu lassen! fällt das unter inzest? lg pedro


Indirekt fällt es unter Inzest, aber wenn man sich die Gesetze genauer anschaut, gibt es eine LÜCKE!!!!
Der Ausführbare INZEST ist Strafbar!!! Schreib man jetzt aber eine Geschichte, in dem Inzest vorkommt, welche NICHT auf einer Wahren Begebenheit basiert, ist dies NICHT STRAFBAR!!!Gehe doch mal in einen Erotik Laden, zum Beispiel bei Beate Uhse, wirst du einige interesante Bücher finden!!!!clap
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