7.9.04, 10:40 - Betreff: Inzest | |
petgot | ich plane in eine geschichte 2 schwestern von einen mann durchziehen zu lassen! fällt das unter inzest? lg pedro |
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7.9.04, 12:20 Uhr | |
-til- |
Solange die beiden Frauen huebsch nebeneinander im Bett liegen und abwechselnd vom Mann bedient werden, ohne sich gegenseitig anzufassen, ist das gerade noch in Ordnung. :) |
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7.9.04, 23:34 Uhr | |
CypherX Beiträge: 0/16 dabei seit: Jul '01 | mach stiefschwestern draus, dann isses legal. um die beziehung zu vertiefen, können sie ja schon seit ihrer frühenkindheit zusammen sein und WIE schwestern sein. dann dürften sie auch gegenseitig an sich rumspielen |
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7.9.04, 23:46 Uhr | |
-Serenity- |
Irrtum ..., 1.) In den Geschichten darf es zu keiner Form von Inzest (sexuelle Handlungen zwischen Verwandten) kommen. Serenity |
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8.9.04, 09:43 Uhr | |
Martin_M Beiträge: 0/5 dabei seit: Sep '03 |
Mal ein Einwurf an der Stelle: Dann ist Georg Genders "Die Schwester" auch nicht Sevac-konform, oder? Eine Adoptivtochter ist rein gesetzlich doch mit dem Sohn verwandt, oder nicht? Klärt mich mal auf. An anderer Stelle wird sogar auf ein weiteres Kriterium hingewiesen, was die Geschichte arg in Zweifel stellt. Wenn wir jetzt noch unsere Moralvorstellungen mit ins Spiel bringen, ist die Illegalität von Inzest in jeder Form meines Erachtens absolut indiskutabel. Petgot, warum "müssen" es denn Schwestern sein? Gute Freundinnen haben für mich mehr Reiz als Schwestern. Schwestern ... das klingt nach: Jetzt will ich wissen, wo die Grenzen liegen. Oder: Ich sehe bei Georg Genders, wie sehr ein absoluter Grenzgang beim Publikum zieht - will ich auch. Also ich verstehe nicht, warum man nicht bei absolut unbedenklichen Inhalten bleiben kann. Ist die Fantasie einzelner Schreiber generell denn so verkümmert, dass man sich unbedingt in Grenzgegenden wagen muss, um noch Aufmerksamkeit zu erhaschen? Mancherorts wird dazu aufgerufen, einem Schreiber die Ideen zu übermitteln (nur für Autoren zugänglich). Gut an dem Thema finde ich, dass Petgot Infos einholt, bevor er die Geschichte schreibt und einsendet. Wie man sieht, gelangen ab und zu nicht ganz legale Dinge ins Board oder welche, die die Regeln von Sevac nicht erfüllen. Werke mit Gewalt und Vergewaltigung sollten in Zweifelsfällen einfach ausgesperrt bleiben. Schund gibt es im WWW genug, da sollte seVac wenigstens sauber bleiben. Stories mit Stars und Promis sind ja auch verboten / unerwünscht. Warum finde ich dann Krupps' geistigen Erguss noch hier? Nach dem vielen Lesen in allen möglichen Beiträgen musste ich meinem Groll Luft verschaffen und ausschweifend alles loswerden, was zum Thema Grenzwertigkeit passt. Ich hoffe, ihr seht es mir nach. |
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8.9.04, 17:23 Uhr | |
-Serenity- |
Konsequenterweise ja. Zumal die Geschichte hier im Board ein Repost ist, der nur im Nachhinein von Georg Genders abgesegnet wurde. Genders veröffentlicht seine Werke prinzipiell in den google groups, wo auch die restlichen Teile zu finden sind. Also wird diese Story hier auch nie komplett erscheinen, was einen Verzicht leichter macht. Serenity |
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8.9.04, 19:13 Uhr | |
XXX-Zine | Mal ganz dumm gefragt! Ist Sex zwischen zwei Schwestern (oder Brüdern) tatsächlich Inzest im Sinne des Gesetzes? |
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8.9.04, 19:30 Uhr | |
KoshvonThar |
Soweit ich weiß, ja. Inzest "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bedroht, wer mit einem leiblichen Abkömmling, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, wer mit einem Verwandten in aufsteigender Linie Beischlaf vollzieht. Letzteres gilt auch für leibliche Geschwister. Der Beischlaf unter Verschwägerten ist straflos. Für Abkömmlinge und Geschwister unter 18 Jahren ist die Tat straffrei. (In Österreich gehen dabei die Verführten unter 18 Jahren, in der Schweiz unter 20 Jahren straffrei aus.)" http://www2.hu-berlin.de/sexology/ATLAS_DE/html/das_geltende_sexualstrafrecht_.html |
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8.9.04, 23:07 Uhr | |
MarquisSauvage |
Ich dachte immer, Inzest setzt Blutverwandschaft voraus. Deswegen dürfen ja auch Verschwägerte. MS |
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8.9.04, 23:29 Uhr | |
-Serenity- |
Dann frage ich mal andersrum. Was ist den der Reiz an solchen Geschichten, wo eine, wie auch immer geartete und um zig Hinterhofverwandtschaften möglicherweise legalisierte Form von GV dargestellt wird. Muss man das haben? Oder würde auch eine "normale" Konstellation der Sexualpartner reichen. Mir erschließt sich die Besonderheit nicht, außer man spielt als Autor insgeheim doch auf das Verbotene an. Ist zwar total spekulativ, aber ich würde es mal behaupten. "... darf es zu keiner Form ..." Wenn man die Bedeutung dieser Formulierung in ihre Bestandteile auflöst, bleibt kein Interpretationsspielraum. LG Serenity |
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8.9.04, 23:35 Uhr | |
ruffrado Beiträge: 0/6 dabei seit: Mär '01 |
Hallo! Stiefgeschwister sind blutsverwandt, denn sie haben eine gemeinsame Mutter bzw. Vater. Ergo ist der Beischlaf Inzest, also Illegal. Ist denn das befummeln von Schwestern dann auch Inzest? Immerhin können diese keine evtl. behinderten Kinder zeugen!? Unser dirtytalker sollte zum Zwecke der Rechtssicherheit lieber zwei altbekannte Freundinnen "durchziehen" lassen. Passiert das ganze mit den Schwestern allerdings nicht gleichzeitig, ist es doch volkommen legal. Erst die eine, dann die andere. Ein Abikollege beglückte erst eine 16Jährige, dann die 14jährige Schwester. Und die wurde dann schwanger. Alimente, Alimente MfG ruffrado |
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9.9.04, 00:15 Uhr | |
Juxi |
*grins* Zuerst die Aufklärung über Inzest, dann ein Vorschlag, der die Öffentlichkeit bei Sevac auch nie sehen würde. Ich sag nur 14-jährig... Serenity und Martin_m sprechen mir großteils aus der Seele. Ich unterstelle dem einen oder anderen Autor, die Grenze bewusst ausloten zu wollen, weil sich gezeigt hat, dass Gesetzwidriges eine magische Anziehung auf viele Leser ausübt. Ich für meinen Teil kann es auch nicht verstehen, warum Schwestern, Cousinen oder Stiefgeschwister oder Adoptivgeschwister oder Onkel mit Nichte, ebenso natürlich Sex mit Schutzbefohlenen usw usf. überhaupt so interessant sein soll. Naja, wenn ich meine Gedanken weiterführen würde, wäre das völlig off-topic. Pedro, schreib einfach über Freundinnen über 16, die sich einen Kerl teilen. Die können nach Herzenslust rumferkeln, ohne, dass sich jemand aufregen wird, vorausgesetzt, es gibt keinen Rassismus oder Vergewaltigungen oder so LG, Juxi. |
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9.9.04, 08:43 Uhr | |
ottii Beiträge: 1/3 dabei seit: Nov '00 | hallo zusammn, ich kann dem sinn der diskussion so nicht folgen. nur weil fremdgehen gesetzlich nicht unter strafe steht, darf man darüber schreiben. inzest dagegen wird tabuisiert. ich will ja niemanden dazu anstiften, ich gehe jedoch davon aus, dass inzest in vielen fällen für die betroffenen sogar ein riesen problem ist, da wirklich starke liebesgefühle vorhanden sein können. es ist nicht selten, dass halbgeschwiester, cousin und cousine, etc... sich ineinander verlieben, und das ist für die betroffenen ein alptraum. ich rede hier also nicht über den vater, der im suff über seine tochter herfällt. kann und darf das gesetz liebesbedürfnisse regeln ? (nur so mal am rande erwähnt) ich persönlich finde eine gefühlsvolle inzest-geschichte neben anderen geschichten, die ausdrücken wie "futkanister" beinhalten rein persönlich für nicht verwerflich. schließlich gibt es unzählige romane, filme, ... in denen inzest stattfindet, und diese fallen noch lange nicht in den charge "pornofilm". da gibts zB einen s7w bergfilm, in dem der etwas behinderte sohn seiner schwester ein kind macht. ein gnadenlos dramatischer film, der in der ecke "milieu-drama" steht. also: summasummarum ist für mich inzest ein teil unserer sexuellen realität und solang diese nichts mit gewalt zu tun hat, ist diese für mich auch lesenswert. steht nicht in unserem staat vielweiberei auch auf strafe? also dann schreibt bitte nur noch ganz leise über "in jedem städtchen hab ich ein mädchen!" *gg ansonsten nichts für ungut. otti |
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9.9.04, 09:25 Uhr | |
Big_Ben Beiträge: 14/260 dabei seit: Nov '00 | Manchmal Frage ich mich hier wirklich was die Leute für ein Verhätlnis zu unserem Rechtssstaat haben. Meiner Meinung nach ist das gesetzliche Verbot von Inzest eines der am sinnvollsten im Bereich der Sexualstraftaten, wer daran zweifelt kann sich ja mal auf hier etwas die Konsequenzen vor Augen führen. Vielleicht überdenkt er seine Meinung. Und für die juristischen Haarspalter: Soweit ich weiß fällt der Sex zwischen 2 Schwestern nicht unter das Inzest Verbot, da kein Beischlaf im juritsischen Sinne stattfinden kann. Aber das entscheidende an der Sache ist: Es gibt hier ein Verbot, dieses Verbot macht in seiner aktuellen Form Sinn und wer damit nicht klar kommt... |
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9.9.04, 10:05 Uhr | |
ottii Beiträge: 1/3 dabei seit: Nov '00 | ich stelle das gesetz nicht in frage. ich sage nur, dass dieser sachverhalt "inzest" trotzdem real zugegen ist. wenn du dir auf der autobahn von deiner freundin einen blasen lässt, ist dies auch eine straftat im sinne der verkehrsgefährdung und wenn du im park deine freundin vögelst, dann kann man dich anzeigen wegen erregung öffentlichen ärgernisses. also: wir schreiben hier locker geschichten, in denen nicht wenige strafbestände nach dem deutschen gesetz entahlten sind. seltsam aber, dass dies alles toleriert wird. ich darf wohl eine geschichte, die inzest beinhaltet, schreiben. man sollte dieses aber nicht verherrlichen oder in verbindung mit gewalt bringen. oder verbietet der gesetzgeber das schreiben von inzest-geschichten? glaube nicht. er verbietet inzest als solchen im realen vollzug. dann darfst du ja nicht mal eine story schreiben, in der einer bei rot über die ampel fährt. *g das verbot von inzest ist grundlegen nicht deshalb existent, weil es einfach verboten ist, mit schwester oder bruder zu poppen, sondern vielmehr deshalb, weil es eben vermieden werden soll, inzucht-nachkommen zu erhalten, krankheiten, behinderungen sollen vermieden werden, eben der gesunden fortpflanzung zuliebe, was ja auch richtig ist. theoretisch könnten bruder und schwester heiraten, insofern es nachgewiesen wäre, dass einer von beiden zeugungsunfähig ist. ich bin überzeugt, nach der legalisierung von homo-ehen ist dieser schritt nur noch ein kleiner. |
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9.9.04, 10:06 Uhr | |
MarquisSauvage |
Achso, ich dachte bisher immer, Wenn der Mann eine Tochter aus erster Ehe hat, und die Frau auch, und Mann und Frau heiraten, dann wären die beiden Schwestern Stiefschwestern. So lernt man dazu MS |
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9.9.04, 10:11 Uhr | |
MarquisSauvage |
Aber frag nicht mich Ich war nur - auch wenn es vielleicht etwas offtopic war - an der Bedeutung des Begriffs "Stiefschwestern" interessiert. Am Thema Inzest habe ich kein Interesse, schreibe oder lese auch keine Geschichten, die das thematisieren bzw. anschneiden. Noch schlimmer finde ich diese Kinder-Eltern-Thematik. *grusel* Aber um doch kurz auf das obere Zitat einzugehen: Die Anziehungskraft des Verbotenen ist nicht zu leugnen. Und ich bin davon überzeugt, dass man allein über solche Thematiken die Zahl der Leser nach oben schraubt. In wie weit das einen guten Autor ausmacht, sei dahingestellt, zumal ich mir diese Frage regelmäßig stelle MS |
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9.9.04, 11:40 Uhr | |
Juxi |
Hehe, Die Thematik hast du sehr schön umschifft, MS. Man kann sich die Frage stellen, warum es ein Schreiber "nötig" hat, sich unerlaubter "Praktiken" zu bedienen. (Bemerkung dazu: Ich stopfe Vergewaltigungen, Inzest und Co mal in einen Sack, weil all diese Dinge schlicht gegen die Sevac-Regeln verstoßen, ansonsten würde ich das eine strikt vom anderen trennen, weil es vermutlich tatsächlich genügend Fälle gibt, wo Geschwister sexuelle Handlungen miteinander ausüben und das sehr wohl genießen - völlig konträr zu einer Vergewaltigung.) Ich bin selbst davon überzeugt, dass die Welt der legalen Sexualität so vielseitig ist, dass man tatsächlich zig tausend Geschichten darüber schreiben kann, ohne, dass jede zweite gleich klingt. Ich brauche gewiss keine Verwandten, um den Reiz an der schönsten Nebensache der Welt zu "erhöhen" (<-- im Sinne des fragwürdigen Betrachters). LG, Juxi. |
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9.9.04, 12:11 Uhr | |
petgot |
thx an alle, habe die story auf 2 freundinnen geändert. war mir halt nicht sicher, ob das legal ist. es ist besser vorher zu fragen, als dann probleme zu bekommen. lg pedro |
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10.9.04, 11:52 Uhr | |
ruffrado Beiträge: 0/6 dabei seit: Mär '01 |
Tja, Abi rum - trotzdem dumm. Was ich beschrieben habe waren natürlich Halbgeschwister, keine Stiefgeschwister. Hastjarecht *schäm* mfg ruffrado |
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10.9.04, 11:53 Uhr | |
ruffrado Beiträge: 0/6 dabei seit: Mär '01 |
Hi! Das war kein "Vorschlag", nur ein Schwank aus dem Leben. ruff |
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10.9.04, 14:06 Uhr | |
Aramis Beiträge: 218/1403 dabei seit: Nov '98 |
Es gibt keinen direkten Straftatbestand, der besagt, dass man Inzest-Geschichten nicht veröffentlichen (bzw. schreiben) darf. Sollte sich ein Staatsanwalt dennoch ans Bein gepisst fühlen, kann er sich auf die Suche nach einer Auffangnorm machen. Ob er die findet, ist zu bezweifeln. Ich will aber einfach verhindern, dass sevac.com zu einem Inzest-Board mutiert. Was glaubt Ihr denn, warum "Meine Schwester" von Georg Genders ganz oben steht? Sicherlich ist die Geschichte sehr gut geschrieben, sie wird aber viel mehr wegen des Titels "Meine Schwester" gelesen. In der Geschichtensuche wird nach Schwester, Tante, Onkel, Papi usw. usf. gesucht. Die Leser suchen gezielt nach Verbotenem (nicht nur Inzest) - ich sag nur "wuff". Die Regel bleibt also auf jeden Fall so bestehen und für Georg Genders gab es lediglich eine Ausnahme, da es sich nicht um Trivialliteratur, sondern um Kunst handelt. Das Verbot von Inzest ist übrigens tief in der Geschichte verwurzelt. Zum Inzestverbot gesellt sich das Prinzip der Exogamie. Beide sind universale Prinzipien und Grundlage menschlicher Existenz. Anthropologen gehen davon aus, dass das nicht genetische Gründe (Zuchtwahl) hatte, sondern gesellschaftliche. Das Inzestverbot gab es also schon bei Sammlern und Jägern - das nur als kleine geschichtliche Anmerkung. LG, Aramis |
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10.9.04, 14:32 Uhr | |
Hiltrude Beiträge: 6/74 dabei seit: Dez '00 |
Hallo, also ich muss Aramis rechtgeben, die legalisierung von Schwester-bruder-Ehen ist für mich meilenweit entfernt von der homo-Ehe...und das ist gut so, nicht aus biologiascher Sicht , sondern auch aus sozialer...was macht eine funktionierende Gesellschaft aus? Dass sie Regeln hat, an die sich Menschen zu halten haben..., dass sie "Kultur" entwickelt. Um es mit Freud zu sagen: dass der "soziale" Mensch Triebverzicht ausübt, seine Triebe sublimiert zum Wohle seiner Mitmenschen... Die frage zielt aber darauf, wie öfters hier im Forum: was ist erlaubt und was nicht. Für mich persönlich ist das Besondere an sevac.com, daß er den Anspruch auf Seriösität hat, und durch die vorhandenen sinnhaften Regeln klar sich positioniert: wir sind kein sozialleerer Raum, sondern Teil in der Gesellschaft, also bestimmen gesellschhftliche Normen auch unser Tun... |
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10.9.04, 14:45 Uhr | |
Juxi |
Hi Aramis An der Stelle muss ich eine provokante Frage stellen: Wo hört Trivialliteratur auf, wo beginnt Kunst? Ich kann mit etwas Geschick auch eine Vergewaltigung als lupenreines Gedicht niederschreiben. Dann ist es Kunst? Bleibt es deshalb nicht eine Vergewaltigung? Es ist hier einersetis doch die Frage, wie man einen Konsens für die Regeln findet. Den Begriff Gewalt muss man erst mal definieren. Ein Softie zB wird es als körperliche Gewalt ansehen, wenn ein Pärchen auf Peitschenhiebe steht. Wird eine solche Geschichte schlampig geschrieben, meinetwegen von IHR, dann wird es so klingen, als ob ihr Gewalt angetan würde, obwohl sie das durchaus will. Wenn ich das einfühlsam wiedergebe, dass Auslieferung und so wirklich gewollt ist und Lust verschafft, wird sich niemand drüber aufregen... auch ein Softie nicht. Er kann es vielleicht eher nachvollziehen. Bei Inzest ist es nun ja auch so. Entweder eine Geschichte beinhaltet Inzest (oder Rassissmus) oder eben nicht. Wenn ja, besagen die Regeln, dass es strikt verboten ist. Da ist der Kunstfaktor doch nicht inbegriffen. Bei allem Verständnis, aber ich blicke da nicht ganz durch. Nur mal nebenbei erwähnt: Die Version bei Sevac ist nicht die Originalversion von Georg Genders. Sie wurde leicht variiert und vor allem korrigiert. "Geo" hätte genauso einen Korrekturleser nötig, wie fast jeder andere. Wie definiert man an der Stelle Kunst? Schulterzuckend und ausnahmsweise mit vielen Fragen zu dem Thema, LG, Juxi. |
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10.9.04, 15:48 Uhr | |
witreu Beiträge: 5/30 dabei seit: Jun '02 | Hallo, das Thema "Inzest" ist eben so alt wie die Menschheit und wie die Geschichte der Sexualität. Wenn sich Situationen ergeben, dann passiert es schon mal zwischen Schwester und Bruder, sei es aus Neugier oder weil tatsächlich Lust dabei ist. Eine reizvolle Begegnung zwischen mit einer Cousine oder einem Cousin - wer will denn Richter sein? Wer erfährt es - solange nichts "Fruchtmäßiges" passiert? Denke ich an die Kriegs- und Nachkriegszeiten, da war alles verklemmt und da gab es schon "geile" Situationen, die man nie vergißt. Also nicht alles verdammen und gesetzmäßig sehen. Menschen sind einfach Menschen, Brüder und Schwestern sind auch nur "Menschen". gruss witreu |
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10.9.04, 16:19 Uhr | |
Aramis Beiträge: 218/1403 dabei seit: Nov '98 |
Die Bemühungen in der Juristerei eine allgemeingültige Definition der Kunst zu entwickeln, schlugen bisher fehl. Offensichtlich ist eine solche Definition nicht zu finden. Das BVerfG stellt selbst »die Unmöglichkeit, Kunst generell zu definieren« fest und verwendet nebeneinander mehrere Kunstbegriffe. Kunst kann im übrigen auch pornographisch sein. Deine Frage wird nie eindeutig geklärt werden können. Das entscheiden im Einzelfall »Sachverständige« bzw. Richter auf Grundlage von Gutachten.
Sicher kannst Du das und sicherlich würde es der eine Richter unter den Begriff Kunst subsumieren (so es denn objektiv erkennbar künstlerisch ist), der andere würde es als Pornographie ablehnen. Unter dem Deckmantel der Kunst kann man in der Tat viel verstecken, denn die Kunst ist frei (Art. 5 Abs. 3, GG), sehr frei sogar. LG, Aramis |
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