19.9.04, 02:18 - Betreff: Was ist erlaubt? | |
heilandX Beiträge: 1/6 dabei seit: Mär '04 | Hallo, ich stehe vor ein paar Problemen, ich habe einige heftige und lange Geschichten geschrieben und würde sie gerne veröffentlichen. Allerdings könnte ich mich damit auf dünnem Eis bewegen, deswegen hätte ich gerne ein paar Ratschläge um die Geschichten evtl. vorher abzuändern (scheiß Staat, hier muss man sich schon selbst zensieren!). Es geht größtenteils um BDSM, wobei das meiste einvernehmlich ist. Allerdings ist es an manchen Stellen auch nicht einvernehmlich und/oder ziemlich heftig. $184a StGB besagt, es dürfen keine "pornographischen Schriften, die Gewalttätigkeiten [...] zum Gegenstand haben" verbreitet werden. Was sind denn Gewalttätigkeiten? BDSMler nehmen für sich immer in Anspruch, dass das was sie tun, keine Gewalt ist. Wie sieht das der Gesetzgeber bei entsprechenden Storys? Angenommen es ist keine Gewalt, wenn es einvernehmlich erfolgt, gilt das dann auch, wenn die Szene zunächst als nicht einvernehmlich geschildert wird, die Protagonisten jedoch hinterher die Einvernehmlichkeit erklären? |
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19.9.04, 03:31 Uhr | |
Why-Not | Ich denke, eine exakte Handlungsanweisung gibt es hier nicht. Wenn Du eine Straftat so beschreibst, daß man Lust bekommt, sie auch zu begehen, begibst Du Dich auf brüchiges Eis - z. B. durch eine Vergewaltigungsstory aus Sicht des Täters (mal abgesehen davon, daß das bei Sevac ohnehin nicht akzeptiert wird). Da hilft es dann sicher auch nichts, wenn das Opfer hinterher meint, daß es ja doch Spaß gemacht habe. (Hinweis: Fast alle realen Opfer von Vergewaltigungen haben hinterher unter einem ernsten Trauma zu leiden.)
Es ist eine Gratwanderung. Es gibt Plots, bei denen das nicht reichen wird. Abbiegen läßt sich das oft, wenn es hinterher als Traum (oder gar als Albtraum) geschildert wird. Oder, wenn nur der Leser hinterher erfährt, daß das Ganze von Anfang an ein einvernehmlich verabredetes Spiel war. Aber es kommt immer auf den Einzelfall an. Why-Not |
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8.10.04, 00:05 Uhr | |
Modoran Beiträge: 1/5 dabei seit: Dez '03 | mh dazu habe ich mal eine frage... vll kam die auch schon öfter aber ich bin zum ersten mal im forum... sind geschichten mit inzest verboten? früher gab es mal welche aber irgentwie garnich mehr... ich denke inzest unter erwachsenen die beide wissen was sie tuen is zwar bedenktlich von moral her aber auch diese gefühle kann man wahrscheinlich nich unterdrücken.. und sollten daher iretniwe auch akzeptiert werden... greez |
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9.10.04, 00:45 Uhr | |
lovewriter2k2 |
ist offiziel verboten... wobei nicht immer 100%ig kontrolliert. :/ |
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15.1.05, 19:07 Uhr | |
patriziapanther Beiträge: 0/46 dabei seit: Jan '01 | Was ist denn mit Geschichten aus einer offiziell irrealen Welt? Es ist doch wohl nicht verboten, eine Vampirgeschichte zu schreiben, in der ein Vampir einen Menschen tötet. Wenn der böse Vampir das jetzt mit einer sexuellen Handlung verbindet, dann sollte das doch wohl ok sein, weil wir alle wissen, dass es keine Vampire gibt, oder nicht? |
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15.1.05, 19:14 Uhr | |
-Serenity- | patriziapanther: Bist Du wirklich sicher? Das Schreiben einer Geschichte mit irrealen Inhalten dürfte in dieser Beziehung kein Problem sein, denn sonst könnte ich ein gutes Dutzend Seiten in den Datenmülleimer werfen. Serenity *winks Kernchen* |
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15.1.05, 19:30 Uhr | |
patriziapanther Beiträge: 0/46 dabei seit: Jan '01 | Serenity_chance:patriziapanther: Aber irgendwie komisch ist das doch, oder nicht? Mir wurde hier mal was abgelehnt wegen Gewalt oder so (war harmlos und Einverständnis der duldenden Person war durchaus mehrfach angedeutet). Jetzt pappe ich statt "unwiderstehliche Rothaarige" die Bezeichnung "feurig kalte Untote" dahin, mache noch ein paar Sätze zum Vampirdasein an sich und überhaupt, und plötzlich darf ich ganze Horden morden während des Aktes? Na dann fange ich mal an zu schreiben! Ich finde feurig kalte Untote erotisch! |
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15.1.05, 19:36 Uhr | |
-Serenity- | patriziapanther: Dann beiss fleissig drauf los. Nur bei den Gewaltszenen nicht so arg ins Detail gehen, damit die Gewalt nicht im Vordergrund steht, denn sonst könnte es, laut Information aus der Chefetage sein, dass es sich doch ungünstig auf die Zulassung auswirkt. |
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15.1.05, 19:43 Uhr | |
troja | patriziapanther: Hmm, so was ala: BramStroker: ? wenn ja, why not? und @ mögliche Existenz von Vampiren ... |
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15.1.05, 19:48 Uhr | |
patriziapanther Beiträge: 0/46 dabei seit: Jan '01 | Supi, aber sagt mal, was ist denn ein weiblicher Vampir? Vampirin? (hört sich doof an) Vampirette? Vampireuse? Vampiristin? Vampirella? Vampirine? |
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15.1.05, 19:52 Uhr | |
troja | patriziapanther: Also Vampirette hat was ... Ich saß im Bett, aß meine Joghurette und dann stand sie plötzlich vor mir, die Vampirette Einfach Vampir oder Vampirlady? oder doch den verworfenen Begriff der mit in endet? |
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15.1.05, 20:12 Uhr | |
-Serenity- | Ein kleiner Diskurs: patriziapanther:
Ich glaube aber, dass der Ausdruck korrekt ist.
Hier denke ich sofort an einen Staubsauger
Schwierig ... Vampirfrau, die in Öl bruzzelt vielleicht?
Klingt nach einer Person, die sich wissenschaftlich mit dem Thema auseinandersetzt.
Das hat etwas märchenhaftes. Vielleicht lässt sie ein Beisserchen beim Opfer liegen?
Pfui *sag nicht, an was ich denke* Das Wort "Vamp" wird für eine verführerische, erotisch anziehende, oft kühl berechnende Frau genommen. Männer morden ist ein Hobby dieses Frauentyps. Serenity ich glaube, jetzt könnte der Thread im Autorentalk weitergeführt werden. |
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17.1.05, 19:10 Uhr | |
DerBalu | Vampirette erinnert mich an Yoghurette Mit dem Unterschied das die Vampirette vermutlich schwerer zu verdauen ist Im übrigen ist auch ein weiblicher Vampir einfach nur ein Vampir. Möchte man das ganze dann doch verweiblichen wäre Vampirin wohl wirklich die erste Wahl. LG Balu |
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23.8.06, 21:31 Uhr | |
Silot Beiträge: 0/1 dabei seit: Apr '01 | Modoran: Es Gibt doch in jedem Sex-Shop Bücher und Filme in denen Inzest vorkommt.Also müsste das doch erlaubt sein,oder? |
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23.8.06, 22:30 Uhr | |
Why-Not | Silot: Als Handlung ist es verboten (strafbar), wobei es wohl nur beweisbar ist, wenn dabei ein Kind entsteht. Die Verarbeitung in einer Geschichte ist meines wissens nicht strafbewehrt. (Bei Sodomie ist es übrigens genau umgekehrt.) Tja, und bei Sevac ist es nicht erwünscht und damit nicht regelkonform. Womit sich die Diskussion erledigt hat. Denn die Verantwortlichen bei Sevac sind innerhalb der gesetzlichen Regelungen frei zu entscheiden, was sie in ihrer Geschichtenplattform veröffentlicht haben wollen. Why-Not |
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23.8.06, 23:58 Uhr | |
YOGY Beiträge: 1/109 dabei seit: Apr '05 | Why-Not:Silot: Wenn zugegeben wird, dass das Kind z.B. im Verkehr mit der Schwester entstanden ist. Das war ja auch das Problem des jungen Geschwisterpaares irgendwo im Osten. Der Junge hatte gegenüber Journalisten freimütig (ohne anwaltliche Begleitung) zugegeben, dass es sein Kind ist, das die Schwester bekommt. Hätte er das nicht getan, und gesagt, wir hatten zwar GV, das Kind ist aber nicht von mir, konnte m.E. kein Straftatbestand entstanden sein. Das ist schwachsinnig, ist aber so. Und darauf wollen ja nach meiner Erinnerung die beiden Anwälte einhaken, oder haben schon ... Der zuständige Staatsanwalt hat erst ermitteln lassen, als das mit den Journalisten irgendwo in die Medien kam. Selbst wenn ihn jemand angezeigt hätte, hätte den Geschwistern niemand etwas anhaben können, wenn sie abgestritten hätten, dass... Der Staasanwalt hätte natürlich auch keinen Gentest usw. durchführen lassen dürfen. Es wäre nicht ermittelt worden und es wäre somit nie zur Anklage und Verurteilung gekommen. |
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24.8.06, 05:18 Uhr | |
Kadiya | CCatani:Why-Not:Silot: Was nur will uns der Autor vorgenannten Beitrages damit sagen? Kadiya |
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24.8.06, 10:03 Uhr | |
YOGY Beiträge: 1/109 dabei seit: Apr '05 | Der Autor hat auch einen Namen. Lesen! Es erläutert die angezogene Bemerkung anhand des Beispiels der Geschwister. Und nur dann ist es nach m.E. eben strafbar und sonst nicht, wenn ... Was ist daran unklar? |
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