14.6.05, 07:32 - Betreff: Sevac-Regeln | |
Marylou Beiträge: 16/282 dabei seit: Mai '02 | Hallo, gerade lese ich hier im Forum oben im Banner: "Mutter und Tochter - Inzest pur". Bisher hatte ich immer den Eindruck, dass hier darauf geachtet wird, Inzest nicht zu propagieren (was ich für richtig halte). Wie verträgt sich so ein Banner mit dem Sevac-Selbstverständnis? Mir ist schon klar, dass Geld reinkommen muss - aber muss das mit Inzest-Phantasien sein??? fragt sich Marylou |
melden |
14.6.05, 10:06 Uhr | |
Big_Ben Beiträge: 14/260 dabei seit: Nov '00 | Ich denke es besteht nur ein indirekter Einfluss seitens Sevac auf die Werbung. Ich vermute, daß nur Bannerplätze vermietet werden und der Inhalt dynamisch eingebunden und nicht von sevac gehostet wird. Verantwortlich für den Inhalt ist allerdings wahrscheinlich trotzdem Sevac. |
melden |
14.6.05, 16:54 Uhr | |
-Serenity- | SportyBen: Ich vermute mal nein, weil die Inhalte der Website, die dort angeboten werden, kostenpflichtig sind und somit den Anforderungen des Jugendschutzes entsprechen. Da die beanstandete Seite mutterundtochter.cc/de deutschem Recht unterliegt, werden die Betreiber sich hüten, gesetzeswidrige Inhalte anzubieten. Gefährlicher wird es mit Sicherheit bei Seiten, die z.B. im liberalen Holland ihren Ursprung haben. Hier wird man mit allem konfrontiert, was hier schockiert. Tiersex, Inzest etc. Ich halte die Werbung einfach für eine laute Buschtrommel, um Kunden zu gewinnen, die dann mit fakes abgespeist werden. Serenity Wer es nachschauen will, klickt den Link und schaut ganz unten unter dem Link Webmaster, was sich dahinter verbirgt. Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird, sagte schon immer ... |
melden |
14.6.05, 19:33 Uhr | |
Marylou Beiträge: 16/282 dabei seit: Mai '02 | Hallo Serenity, (Zitat von der Internet-Seite des von mir angesprochenen Banners: "Anett und Nadina sind Mutter und Tochter und stehen sich sehr nah. Wie nah kannst du hier erleben, denn wenn Frau Mama mit dem Thema Aufklärung beginnt, legt sie auch schon mal Hand an ihr liebes Töchterlein. Die beiden mögen es, wenn die Nummer etwas härter abläuft und wenn du auch drauf stehst, melde dich doch gleich an und genieße die geile Show der beiden. Heißer Sex zwischen Mutter und Tochter wird auch deine Fantasie beflügeln.") Nun vermute ich, dass Inzest zwischen Mutter und Tochter nicht so oft vorkommt - oder irre ich mich da? Aber verstehe ich das richtig: Es ist in Deutschland z.B. erlaubt, Sex einer sehr jung und unschuldig aussehenden 18jährigen mit einem deutlich älteren Mann zu zeigen und Texte dabei zu schreiben, die beschreiben, wie geil das ist, wenn ein Vater seine Tochter (oder seinen Sohn) fickt, so lange man es hinter einem Jugendschutztor macht? Bitte entschuldige die harten Worte, aber so werden Inzest-Phantasien geweckt und angeregt, Inzest gutgeheißen und gefördert. Dafür habe ich kein Verständnis - legal oder nicht -, denn dann muss man sich ja nicht wundern, dass so viele Kinder von Vätern, Verwandten, Nachbarn etc. missbraucht werden. Oder habe ich da jetzt irgend was falsch verstanden und bin auf dem falschen Dampfer? Dann klär mich bitte noch mal auf. Viele Grüße Marylou |
melden |
14.6.05, 20:52 Uhr | |
-Serenity- | Marylou: Ich halte es für einen reisserischen Werbeaufmacher oder auch Nepp. Das Versprechen, Unerlaubtes zu zeigen, zieht Leute an. Diejenigen, die solche Fantasien hegen und sich versprechen, dort die Realisation ihrer schlechten Träume zu finden, werden voraussichtlich enttäuscht sein, dass sie Geld für einen fake ausgegeben haben. Der Betreiber hat eine deutsche Webadresse und der wird wahrscheinlich einen Teufel tun, sich strafbar zu machen, denn das würde seine Existenz erheblich bedrohen. Selbst wenn auf der Website Links zu ausländischen Seiten mit in Deutschland verbotenen Inhalten wären, würden deutsche Gesetze greifen. Ich weiß um die Praxis aus einem, wegen der aktuellen AVS-Diskussion zur Zeit geschlossenen Sexboards, dass dort vom Betreiber sehr scharf darauf geachtet wurde, welche Links gesetzt wurden. Werbebanner durften nicht auf Seiten (in zweiter Ebene) führen, die verbotene Inhalte öffentlich machten. Um es auf Sevac anzuwenden, muss nur der Link zum o.G. Betreiber "sauber" sein. Dann hat Sevac dem Gesetz genüge getan und ist aus dem Schneider. Da ich dem Betreiber der im Werbebanner genannten Seiten keine selbstmörderischen Absichten unterstelle, wird dieser genauso verfahren, wie Sevac. Also kein Link zu Seiten mit verbotenen Inhalten. Der Text aus Deinem Zitat ist nichts weiter, als heiße Luft. Der potentielle Kunde wird sicherlich in der Show zwei unterschiedlich alte Frauen finden, die miteinander spielen, aber bestimmt kein verwandschaftliches Verhältnis haben. Es schließt natürlich nicht aus, dass es so etwas in der Realtiät geben mag, aber die Leute würden das nicht in der Öffentlichkeit tun. Für mein Empfinden ist die Werbung einfach nur schlechter Geschmack. Jetzt zu den Sevacregeln. Sie gelten für die hier veröffentlichten Geschichten. Und da wird es keine Kompromisse geben, womit ich die Leserschaft auffordere, aktiv mitzuwirken, wenn sie eine Geschichte mit fragwürdigem Inhalt finden, diese dann mit dem Meldelink unter der Geschichte der Entfernung zuzuführen. Ich hoffe, dass die mittlerweile fast 6000 Geschichten annähernd "sauber" sind. Serenity P.S. why-not hatte zum Über18.de Thread einen Link gesetzt, in dessen Text herausgestellt wurde, dass kein Zusammenhang zwischen Pornografie und Sexualstraftaten beweisbar hergestellt werden kann. Das hätten zwar einige konservative Geister gern, aber leider ... "Kissmett", wie der Schweinefleischliebhaber sagt. |
melden |
14.6.05, 22:35 Uhr | |
Marylou Beiträge: 16/282 dabei seit: Mai '02 | Hallo Serenity, also, falls das falsch rübergekommen ist: Natürlich war mir klar, dass da nicht wirklich Mutter und Tochter zu Gange sind, so naiv bin ich nicht. Es ging mir im Grunde mehr um das, was Du in Deinem P.S. angesprochen hast: Ich habe die Sorge, dass mit so etwas zu Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, die evtl. ihr Leben lang unter diesen Taten zu leiden haben, angeregt wird. Du hast mich zwar etwas beruhigt, aber ganz ausgeräumt hast Du diese Sorge noch nicht. Den Link von why-not sehe ich mir gleich mal an. An und für sich hab ich kein Problem mit Pornografie - nur ohne. Nein, ernsthaft, wenn ich was dagegen hätte, würde ich mich sicher nicht auf der Sevac-Seite rumtreiben. Viele Grüße Marylou |
melden |
14.6.05, 22:44 Uhr | |
-Serenity- | Marylou: Das kann und will ich auch gar nicht, denn ich teile Deine Auffassung im Sinne von "Wehret den Anfängen" Noch bevor Du diesen Thread begonnen hast, hatte ich bereits eine entsprechende Anfrage getätigt. Wie weiland Mr. Spock zog ich eine Augenbraue hoch, als ich dieser Anzeige ansichtig wurde. *sorry why-not, ich bemühte nur meine lückenhafte Erinnerung statt genauer Recherche* mea culpa |
melden |
14.6.05, 23:20 Uhr | |
Why-Not | -Serenity-: Der Link war von Aramis. Ich hatte nur ihn zitiert. (Lesenswert ist der Vortrag in jedem Fall.) Als Werbe-Verweigerer (Web-Washer-Nutzer) ist mir das Banner nicht aufgefallen. Ob Geschichten zu Inzest nach dt. Recht veröffentlicht werden dürfen, weiß ich nicht. Mein Kenntnisstand zu diesem Thema: Einfache Pornographie ("aufdringliche", "auf Erregung ausgerichtete" Darstellung, Reduzierung auf Sex) Veröffentlichung erlaubt, solange nur Erwachsenen zugänglich Harte Pornographie & Gewaltverherrlichung (Gewaltpornographie (u. U. BDSM-Extremformen), Verherrlichung schwerer Straftaten, ...) Veröffentlichung verboten, Besitz erlaubt Sodomie (Sex mit Tieren) Praktizierung erlaubt, Veröffentlichung verboten, Besitz erlaubt Kinderpornographie (Dokumentierter Kindesmißbrauch) Veröffentlichung verboten, Besitz verboten (soweit reales Geschehen/Verbrechen gezeigt) Soweit mein Kenntnisstand (ohne Gewähr). Why-Not |
melden |
15.6.05, 02:49 Uhr | |
Maduschka | Why-Not: Hierzu gibt es eine veränderte Gesetzeslage. Ich glaube mich zu erinnern seit Februar 2005. Auszug: (ohne Gewähr) § 184 StGB (3) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Mißbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, 1. verbreitet, 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder 3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 oder 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird, wenn die pornographischen Schriften den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, sonst mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ich weiss nicht ob der Besitz hier auch gemeint ist LG Sabine |
melden |
15.6.05, 07:58 Uhr | |
-til- | Maduschka:Why-Not: Moin! Den Abs. 3 gibt es seit 1998 nicht mehr, wichtig ist jetzt wohl § 184a. Direktlink § 184a StGB gesamt (pdf) (Stand jeweils März 2005). |
melden |
15.6.05, 08:31 Uhr | |
Why-Not | Maduschka: Ich vermute, nein. Von einem Juristen habe ich den Spruch gehört: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." Daran habe ich mich mal gehalten und in der Gesetzessammlung des Bundesministeriums der Justiz, insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB) nachgesehen. Laut dortigen Informationen wurden die entsprechenden Paragraphen am 27.12.2003 das letzte Mal geändert. StGB § 184 Verbreitung pornographischer Schriften StGB § 184a Verbreitung gewalt- oder tier*-pornographischer Schriften StGB § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften StGB § 184c Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste ... StGB § 184f Begriffsbestimmungen §§ 184a bis 184c: Eingef. durch Art. 1 Nr. 18 G v. 27.12.2003 I 3007 mWv 1.4.2004 In dieser Fassung bezieht sich § 184a "nur" auf Gewalt- und Tierpornographie. Kinderpornographie hat einen eigenen Paragraphen. StGB § 184a Verbreitung gewalt- oder tier*-pornographischer Schriften Der von mir rot gekennzeichnete Passus ist allerdings in beiden Quellen des § 184a gleich und schränkt Punkt 3 nach meinem Verständnis auf die Veröffentlichung ein. Ob es in anderen Gesetzen dazu noch weitere Paragraphen gibt, weiß ich allerdings nicht. Ich habe alleine sechs Gesetze zum Schutz von Tieren gefunden: Tierschutzgesetz (TierSchG), Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (TierSchTrV) Tierseuchengesetz (TierSG) Terzuchtgesetz (TierZG 1989) Zur weiteren Durchsicht der Gesetze reicht meine (akademische) Neugier bei diesem Thema dann doch nicht. Das soll machen, wem die Thematik tatsächlich am Herzen liegt. Und wer es ganz genau wissen will, sollte sich ohnehin an einen auf dieses Thema spezialisierten Volljuristen wenden, der auch Durchführungsverordnungen zu den Gesetzen und die tatsächliche Rechtsprechung kennt. Why-Not PS: Die Angaben beziehen sich alle nur auf deutsches Recht. Wie es in anderen, deutschsprachigen Ländern aussieht, weiß ich nicht. |
melden |
15.6.05, 08:48 Uhr | |
-Serenity- | Im oben genannten Fall (Werbebanner) wäre es interessant zu wissen, wie der Passus des Anbietens rechtlich zu bewerten wäre, zumal hinter der reisserischen Werbung vermutlich nix Verbotenes steckt. Moin erstmal Serenity |
melden |
15.6.05, 08:54 Uhr | |
-til- | Eigentlich ging es in diesem Thread mal um Inzest-Werbung, oder? ;)Why-Not: Laut dortigen Informationen wurden die entsprechenden Paragraphen am 27.12.2003 das letzte Mal geändert. Stimmt - habe mich verlesen :). |
melden |
15.6.05, 10:05 Uhr | |
Big_Ben Beiträge: 14/260 dabei seit: Nov '00 | -Serenity-:SportyBen: Ich meinte damit, daß sevac dafür verantwortlich ist, was auf den Bannern gezeigt wird, die eingeblendet werden. Ausserdem gibt es einige recht drastische Urteile zum Thema verlinken auf strafrechtlich bedenkliche Webseiten. Kurzum: Sollte das was auf den bannern steht oder wo sie hinführen verboten sien könnten daraus für sevac vermutlich probleme entstehen. Ich weiss nicht, ob die "Beschreibung" von inzest schon rechtswiedrig ist, ich vermute, so lange die Protagonisten bspw. in einem Porno nicht real verwandt sind und das nur in der Geschichte behauptet wird: rechtlich kein Problem. Einen Mord in einem Film zeigen ist ja im allgemeinen auch nicht verboten, so lange er nicht real ist. |
melden |
15.6.05, 14:05 Uhr | |
Why-Not | -til-: Ok, dan phantasiere ich mal was dazu. Ich könnte mir vorstellen, daß diese Frage auch für Juristen interessant wäre. Da Sevac gegen Entgelt einen Platz für die Banner bereitstellt, auf Inhalt und Gestaltung der Banner selbst jedoch keinen Einfluß hat, könnte Sevac vielleicht als "Service-Provider" angesehen werden. Dann bestünde zunächst keine Haftung für die Banner-Inhalte. Erst nach Bekanntwerden offensichtlich rechtswidriger Inhalte müßte ggf. das Banner (bzw. die Bannerflächen-Bereitstellung) entfernt werden. Ich bezweifle allerdings, daß diese Fragestellung explizit im Gesetz geregelt ist. Es käme also auf die Würdigung der Fakten durch den Richters an. Es könnte daher nützlich sein, den Werbe-Banner-Provider bereits im Vorfeld zu kontaktieren, um Ärger aus dem Weg zu gehen. Wobei mir beim Überfliegen der Pornographie-Paragraphen nichts aufgefallen ist, was Inzest anders stellt, als normale Pornographie. Unklar ist mir allerdings ein anderer Aspekt, der bei zahllosen, einschlägigen Werbebannern zu finden ist: StGB § 184 Verbreitung pornographischer Schriften Das heißt doch eigentlich, daß Werbung für Pornographie jeglicher Art im Öffentlichen Raum verboten ist, oder? Die rechtliche Stellung besagter Werbebanner ist mir damit unklarer denn je. -Serenity-: Bezüglich der Werbung ist das die gleiche Problematik wie bei den Bannern. Und wenn "nichts" dahinter ist, handelt es sich möglicherweise um Betrug, vielleicht aber auch nur um irreführende Werbung und damit allenfalls unlauteren Wettbewerb. Aber das dürfte sich auch nur im Einzelfall klären lassen. Soweit zum "rumphantasieren". Why-Not |
melden |
15.6.05, 15:44 Uhr | |
-Serenity- | Why-Not: Diese "Hose" müsste sich Sevac dann möglicherweise nicht anziehen, auch nicht mit der Kneifzange. Serenity |
melden |
29.6.05, 20:26 Uhr | |
KoshvonThar | Hm. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann war Marylous Problem eher moralischer Natur. Ich würde stumpf davon ausgehen, dass Aramis und alle anderen sehrwohl darauf achten, dass die Werbung nichts rechtswidriges enthält. Also ist die Werbung so oder so sauber. Der Punkt ist, ob man eine solche Werbung auch dann stehen lassen darf, wenn sie zwar rechtlich einwandfrei, moralisch/ethisch aber vielleicht zweifelhaft ist. Selbst, wenn auf Pornoseiten üblicherweise gilt: "All models over 18", also ernsthafter Kindersex nicht vorkommt, könnte bei betrachtern solcher Werbung der Eindruck erweckt werden, der Inzest beziehe sich auch auf Menschen, die jünger sind. - Wobei ich immer dachte, dass Inzest grundsätzlich verboten ist, aber gut - Ich finde die Frage gar nicht so blöd. Denn man muss ja nicht alles stehen lassen, was erlaubt ist. Ich persönlich bin für einen Wechsel des Werbeanbieters, seit dieses Live-Cam-Ding mir Menschen zeigt, die ich nicht mal angezogen sehen will. Nichtsdestotrotz halte ich das Thema nicht für hypergravierend. Vielleicht sollte über einen Austieg weg von diesr Werbung bei nächster Gelegenheit nachgedacht werden. |
melden |
14.7.05, 08:19 Uhr | |
drkuschel Beiträge: 4/43 dabei seit: Jan '02 | SportyBen: Dann wäre in "Geschichten" die Sevac hier ja nur anbietet ja alles erlaubt zu beschreiben. Also auch Sex mit Kindern und Sex mit Tieren etc. Und so ganz kann das dann ja auch nicht stimmen. Aber ich seber habe auch keine Ahnung wie es gesetzlich geregelt ist. Für mich ist schon eine Werbung, die nur so tut als seien dahinter verbotene Sachen zu sehen, anstößig genug. Das Gesetzt sieht das leider offenbar anders :-( In Ebay wird ja z.B. auch öfter Porno-Literatur angeboten mit dem Hinweis, dass es keine FSK gibt wie bei Filmen und insofern alles frei verkaufbar ist solange es nicht verboten ist. Wenn das so wäre, wäre hier bei Sevac ja theoretisch auch eine Alterskontrolle völlig überflüssig. Hat Sevac nicht einen Jugendschutzbeauftragten der sich in dem Rechtsgebiet ein wenig auskennt? |
melden |