11.12.07, 07:44 - Betreff: Bodenhaftung verloren? | |
-Serenity- | Ist Fummeln im Kino bald verboten? Erschienen am 10. Dezember 2007 Pädagogen und Juristen sind entsetzt: Die Bundesregierung will diese Woche einen Gesetzesentwurf verabschieden, wonach auch bestimmte sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen verboten werden. Selbst die "Bravo" muss bangen: Auch Aufklärungsartikel könnten künftig strafbar sein. Beispiel aus den USA Die 15-Jährige aus Pittsburgh im US-Bundesstaat Pennsylvania tat nichts anderes als andere Teenager in ihrem Alter auch: Sie machte Fotos von sich und sandte diese an Bekannte, die sie in Chat-Rooms im Internet kennengelernt hatte. Allerdings: Sie zeigte sich auf den Fotos nackt - in Posen und mit Gesten, in denen Internet-Ermittler der Polizei "sexuelle Handlungen" sahen. Die Polizei nahm das Mädchen fest und beschlagnahmte ihren Computer wegen "Sexuellem Missbrauch von Kindern", "Besitz von Kinderpornographie" und "Verbreitung von Kinderpornographie". Ähnliche Vorschrift geplant So unglaublich dieser Fall klingt: Dass ein Mädchen, das Nacktfotos von sich selbst im Internet verschickt, wegen "Verbreitung von Kinderpornographie" verfolgt wird, dürfte bald auch hierzulande Wirklichkeit werden. Eine ähnlich weitgehende Vorschrift soll in wenigen Tagen auch ins deutsche Strafgesetzbuch kommen. Der Anstoß dazu kommt von der Europäischen Union, die - unter Berufung auf die UNO-Kinderrechtskonvention - in einem Rahmenbeschluss von ihren Mitgliedstaaten nun gesetzgeberisches Handeln auch auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts verlangt. "Sexual- und jugendfeindlich" Nicht nur der Beschluss an sich sorgt hierzulande unter Juristen und Sexualexperten für hilfloses Entsetzen, sondern auch die Art, wie er umgesetzt werden soll. Das Vorhaben sei von einem "sexual- und jugendfeindlichen Habitus getragen", protestierten Sexualwissenschaftler schon auf EU-Ebene, die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung sprach sogar von "moralischer Kolonisierung", da die neue europäische Definition der Kinderpornografie wortwörtlich auf den US-amerikanischen Criminal Code zurück geht. Zypries geht weiter Verantwortlich ist aber nicht nur die Europäische Union. Denn der Entwurf, den die Bundesregierung am Donnerstag dieser Woche unter Federführung von Brigitte Zypries (SPD) im Bundestag zur Abstimmung stellen will, geht weit über die ohnehin schon fragwürdigen europäischen Vorgaben hinaus. Fummeln beim Kinobesuch "Sexueller Missbrauch von Jugendlichen" setzt bisher voraus, dass der Täter mindestens 18 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist, und damit ein Altersunterschied von mindestens zwei Jahren besteht. Doch nach den EU-Vorgaben macht sich nun auch strafbar, wer eine 16- oder 17- Jährige "missbraucht": Das wäre schon der Fall, wenn ein Oberstufen-Schüler eine Bekannte ins Kino einlädt, in der Hoffnung, dass sie sich dafür dort zu sexuellen Handlungen bewegen lässt. Das Streicheln ihrer Brüste etwa wäre schon strafbar, weil die Einladung dann als "Entgelt" gilt. Auch wenn sie bereitwillig mitmacht, wäre er dran - und wenn sie sich selbstbewusst seinen Avancen entzieht, muss er immer noch mit Strafverfolgung rechnen, denn nach dem Willen der EU soll schon der "Versuch" künftig unter Strafe stehen. Strafbar wie ein Erwachsener Für eine Differenzierung nach dem Alter der Opfer hat Deutschland zwar auf europäischer Ebene bis zum Schluss - vergeblich - gekämpft. Doch nun droht die Regierungskoalition sogar den Jugendlichen selbst mit Strafe: Nach Zypries' Gesetz machen sich bereits 14- bis 17-Jährige genauso strafbar wie ein Erwachsener. Jede "blöde Anmache" als Grund Wie leicht eine ungeschickte Liebelei zu einem Justizdrama werden kann, wird vielen in diesen Tagen durch den Fall Marco W. bewusst. Immerhin geht es dort um einen auch in Deutschland seit jeher strafbaren sexuellen Kontakt mit einer 13-Jährigen - und nicht um ein Verhalten, das hierzulande bislang eher unter "blöde Anmache" firmiert. Bald aber kann schon dann die Polizei an der Türe klingeln, wenn nach einer ungeplanten Party-Übernachtung inklusive Fummeln die Mutter des Mädchens Anzeige erstattet - oder vielleicht auch nur ein Nebenbuhler, der enttäuscht verfolgt, wie die Angebetete dem nachläuft, der ständig die Spendierhosen anhat. Hier Kinder, da Erwachsene Die Jugend würde damit im Strafgesetzbuch gleich doppelt abgeschafft. Denn, wie ein Strafrechtsverteidiger und Sexualexperte bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages formulierte: "Als Opfer werden Jugendliche mit Kindern, als Täter dagegen mit Erwachsenen gleichgesetzt." Geschlossener Protest Die Opposition im Bundestag protestiert geschlossen wie selten. Im "Altersunterschied zwischen Täter und Opfer" liege ein "unrechtsbestimmendes Merkmal", so Jerzy Montag von den Grünen, da hier ein "Erfahrungs- und Machtgefälle zum Ausdruck" komme. Wenn ein Täter künftig sogar jünger sein könnte als das Opfer, würde die bisherige "Schutzidee der Norm auf den Kopf gestellt". Der Gesetzentwurf, warnt auch Jörg van Essen (FDP), verlasse die Balance "zwischen selbstbestimmter Sexualität und dem Schutz von jungen Menschen vor sexuellem Missbrauch". Zu befürchten sei, dass Jugendliche nicht geschützt, sondern im "Prozess ihrer sexuellen Selbstfindung massiv eingeschränkt werden". Und der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Wolfgang Neskovic von der Linksfraktion, konstatiert: Auf "geradezu alberne Weise" werde hier "die hormonelle und lebensgeschichtliche Unterschiedlichkeit junger Menschen relativiert" - "bisher legales Werbungsverhalten unter Teenagern" werde "kriminalisiert". Strafbarkeit ausgedehnt Ein Mädchen wie die 15-Jährige Chat-Teilnehmerin aus Pittsburgh würde in Deutschland bislang nicht belangt: Bislang sind hierzulande Herstellung, Besitz und Verbreitung von "pornographischen Schriften", die sexuelle Handlungen von Jugendlichen zum Gegenstand haben, nur strafbar, wenn es sich um "sodomitische oder sadistische Pornografie" handelt. Nun aber dehnt das neue Gesetz die Strafbarkeit von "Kinderpornografie" auf die Darstellung von "sexuellen Handlungen" Jugendlicher aus. Foto im Bikini Was sich dahinter verbirgt, geht weit über die Art von Erwachsenenpornografie hinaus, die als schmuddeliges Angebot nicht an Jugendliche verkauft werden darf: "Jugendpornografie" betreibt dann prinzipiell auch ein 15-Jähriger, der von seiner gleichaltrigen Freundin ein Foto im Bikini schießt - wenn sie "aufreizend" posiert und ihre "Schamgegend" dabei mehr oder weniger offen "zur Schau" stellt. Leichte Abänderung Auf die harsche Kritik bei der Sachverständigen-Anhörung will die Koalition nun wenigstens diejenigen straflos stellen, die solche Bilder "mit Einwilligung" der oder des Abgebildeten zur "persönlichen Verwendung" angefertigt haben; wird dieses Werk aber im Freundeskreis weitergereicht, machen sich sowohl Anbieter als auch Empfänger trotzdem strafbar - auch das Herunterladen eines solchen Bildes im Internet wäre verboten. Auch Künstler betroffen Sogar wer nur eine junge Schönheit zeichnet, die erkennbar unter 18 ist, oder schriftlich detailliert und unverhohlen Sex unter Jugendlichen beschreibt, kann sich strafbar machen, wenn er ein "tatsächliches Geschehen" wiedergibt - professionellen Künstlern und Schriftstellern droht dabei sogar mindestens eine Freiheitsstrafe von drei Monaten. Aus für Aufklärung in der "Bravo"? Selbst die in Zeitschriften wie "Bravo" üblichen Aufklärungs- und Erlebnisartikel, mit besonders freizügigen Abbildungen oder realistischen Schilderungen von Sex unter Jugendlichen, könnten künftig strafbar sein. Und nicht einmal beim Strafmaß will die Regierung - obwohl sie es könnte - zwischen unter 14- und unter 18-Jährigen Opfern differenzieren: Je nachdem, ob es etwa um bloßen Besitz oder um gewerbliche Verbreitung geht, drohen Strafrahmen von Geldstrafe bis zehn Jahren Haft. Experten: Überflüssig und schädlich Sexualexperten empfinden diese Ausweitungen als überflüssig und sogar schädlich: Bildliche Dokumentationen unbekleideter Familienmitglieder gebe es überall, reklamieren Sozialwissenschaftler. Eltern, aber auch die Kinder und Jugendlichen würden so "verunsichert und latent als Täter betrachtet". Die neuen Missbrauchs- und Pornografie-Vorschriften, kritisiert etwa auch der Hamburger Sexualmediziner Andreas Hill, dürften eine "Welle von unnützen Ermittlungen und Verfahren" auslösen, die ohnehin schon überlastete Polizei drohe damit "die wirklich relevanten Fälle aus den Augen zu verlieren". Vorbild Österreich Zypries, fordern die Oppositionspolitiker, solle nun wenigstens alle Ausnahmen und Schlupflöcher nutzen, die der EU-Rahmenbeschluss selbst bereithält - so wie es etwa Österreich schon vorgemacht hat. Beispielsweise soll nach einhelliger Meinung beim sexuellen Missbrauch Jugendlicher das Täteralter nicht unter 18 Jahre abgesenkt werden; bei der Jugendpornografie fordern Grüne und Linksfraktion eine Beschränkung auf "vergröbernde", den Menschen "zum Objekt degradierende" Darstellungen, wie bei der strafbaren Erwachsenenpornografie. Ist die EU überhaupt zuständig? Dabei bezweifeln Juristen, dass der Rahmenbeschluss überhaupt gültig ist: Denn nach dem EU-Vertrag ist Brüssel auf dem Gebiet des Strafrechts nur zuständig für Organisierte Kriminalität, Terrorismus und Drogenhandel - die EU hätte also ihre Kompetenzen überschritten. Was die Abgeordneten des Bundestages indes generell machen können mit einem Rahmenbeschluss, der ihnen nicht passt, hat das Bundesverfassungsgericht schon vor zweieinhalb Jahren deutlich gemacht, als es das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl kippte: einfach nicht umsetzen. Zitat Spiegel online |
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11.12.07, 22:08 Uhr | |
barkas | Erst einmal Dank an Serenity, das er dieses Thema hier postet. Bin gespannt, wie hier die Lesergemeinde sich zu dem Thema äußert! Durch den Time-Out ist meine ganze erste Antwort den Bach runtergegangen. Das hab ich nun davon, wenn ich währenddes Schreibens noch recherchiere!! Blödi, ich Das Gesetz war ne Katastrophe! Macht Dampf und schreibt Eure Abgeordneten an, das es nicht nur von der aktuellen Tagesordnung genommen wird, sondern gänzlich dahin kommt wo es hingehört: Auf den Müllhaufen der Geschichte, Abteilung schlampig aufbereitete Gesetzesvorlagen. schade, dass diese Abteilung immer größer wird. Doch nun eine gute Nachricht: Das Vorhaben wurde von der Tagesordnung genommen!!! Wer mehr dazu lesen möchte, kann sich der nachstehenden Links bedienen, die alle zu den verschiedenen Artikeln im Spiegel-Online führen: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522396,00.html http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522607,00.html http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522607,00.html http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522607,00.html Hoffe auf zahlreiche Meldungen zu dem Thema. Barkas PS: Da der Link auf der Seite hier nicht so funzt, müßt Ihr ihn Euch hier kopieren und dann im Internetexplorer verwenden. So hats ohne Fehlermeldung (Server nicht gefunden) funktioniert. |
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15.12.07, 02:08 Uhr | |
Daydreamer | Wirklich erschreckend, was da passiert. Auf EU-Ebene wurde nahezu 1:1 das amerikanische Sexualstrafrecht übernommen (man erinnere sich an den ~ 5-jährigen Jungen einer in den USA lebenden Schweizer Familie, der wochenlang im Gefängnis saß, weil er seine ~2-jährigen Schwester beim Pinkeln festhielt, damit sie nicht umfiel). Das soll nun EU-weit umgesetzt werden. Österreich hat eine Minimallösung gewählt, mit der sich leben läßt. Die Möglichkeiten schafft, um die wahren Täter besser verfolgen zu können, aber nicht in die gesellschaftliche Normalität eingreift. Deutschland prescht vor und geht noch weit über die zu ratifizierende Vorlage hinaus. Ich kenne den Gesetzentwurf bereits seit August d.J. und spreche das Thema häufig im Freundes- und Bekanntenkreis - die meisten haben heranwachsende Kinder, die ebenso wie meine in ihrer freien sexuellen Entwicklung behindert würden - an. Alle sind entsetzt. Sicher stellt sich jeder die Frage, warum das nicht in den Schlagzeilen der Presse breitgetreten wurde. Der Titel des Gesetzentwurfes lautet Bundestag: Geschickt angefangen. Ja, denn gegen einen notwendigen Schutz und damit einhergehende Gesetzesänderungen wegen der ausufernden Kinderpornografie kann und will niemand etwas sagen. Wer traut sich also, kritisches zu diesem Gesetzesentwurf zu schreiben? Monatelang nur kleine, linke Blätter, in den großen (selbst bei den linksorientierten) war nichts, aber auch garnichts dazu zu lesen. Auch in Foren, in denen das Thema in den letzten Monaten immer mal wieder auftauchte, fand es kaum Interesse. Die Threads waren meist nach wenigen Tagen eingeschlafen. Das ist etwas, was ich nun gar nicht begreife. So konservativ oder desinteressiert sind doch hier die meisten überhaupt nicht - dachte ich bisher. Herrscht bei uns schon die Angst davor, sich gegen staatlich aufoktruiertes aufzulehnen? Lesenswerte Links dazu: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/21_Kinderpornographie/index.html Insbesondere bitte lesen: Stellungnahme der Sachverständigen http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/ Hoffentlich wird das im Interesse unserer Kinder nie in dieser Form wahr. Daydreamer |
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15.12.07, 11:39 Uhr | |
-Serenity- | Danke für die Links. Ich habe heute den Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises dazu angeschrieben. Dieses Gesetzesvorhaben ist ein weiterer Angriff auf unsere FDGO, die ihren Namen bald nicht mehr verdient. Serenity |
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25.3.08, 09:01 Uhr | |
Adlerswald | -Serenity-: Hallo Serenity, Auch ich hatte im Dezember an die Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises geschrieben, um kund zu tun, wie bescheuert dieser Gesetzentwurf ist. Und, oh Wunder, jetzt im März erfolgte sogar eine Antwort eines Abgeordneten. Ich möchte es nicht versäumen, der Lesergemeinde den "Erguss" eines Volksvertreters zum Besten zu geben. Er schrieb: "Erotische Geschichten sind menschenverachtend und obszön..... Wenn bedauerlicherweise sich viele Jugendliche bereits schon mit 16 Jahren wegwerfen und sie das Wunder der Sexualität nicht mehr als Solches begreifen, ist die Politik aufgefordert, die Grenzen so eng zu ziehen, dass keine Gefährdung von pornographischen Geschichten ausgeht..... Ich werde mich daher auch weiter dafür einsetzen, dass von Pornographie keine Gefährdung unserer Jugend ausgeht". Dem bleibt nichts hinzuzufügen ! Bei solchen Abgeordneten feiert Prüderie und Verklemmtheit fröhliche Urständ und es ist nicht anzunehmen, dass solche Volksvertreter die Freiheit der Gedanken und des Wortes achten, auch wenn es ihren Vorstellungen nicht entspricht. Das wahre Wort von Rosa Luxemburg "Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden", das so oft von solchen Leuten zitiert wird, wird hier mit Füßen getreten. Unsere FDGO hat wieder an Qualität verloren ! Leider ! |
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25.3.08, 09:25 Uhr | |
-Serenity- | Den Glauben habe ich noch nicht ganz verloren, denn "mein" Abgeordneter würde sich gerne mit mir über das Thema beim kommenden Sommerfest des Ortsvereins unterhalten. Das bedeutet natürlich nicht, dass dieses Gespräch einen Einfluss auf mögliche Entscheidungen hat. Da mache ich mir keine Illusionen. Aber zumindest habe ich die Chance, meine Meinung einem Entscheidungsträger von Angesicht zu Angesicht mitzuteilen. Serenity *Sprich doch mal Deinen Volksvertreter an, ob er auch was gegen die Sch... tun will, die im Fernsehen läuft und die Hirne der Kinder und Jugendlichen täglich vergiftet. |
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25.3.08, 10:11 Uhr | |
Adlerswald | -Serenity-: Lächel - habe ich in meiner Mail geschrieben. Beispiel war DSDS, das ein Musterbeispiel für dümmliche Menschenverachtung ist und den Charakter Jugendlicher erschreckend verbiegt. Leider macht der Abgeordnete hier wie üblich Unterschiede, indem er auf den Sittenverfall hinweist, der mit erotischen Geschichten einher gehen soll. Ich stehe für die Freiheit des Geistes und lasse daher jeden DSDS schauen, der meint, es stelle ihn zufrieden, auch wenn ich es als totalen Sch... empfinde. Ich wünsche dir, Serenity, viel Glück beim Plausch mit deinem Abgeordneten und hoffe, du bist nicht genau so frustriert, wie ich es nach meiner Antwort bin. Grins - ich werde auch weiter mein Recht auf Gedankenfreiheit wahrnehmen, erotische Geschichten zu schreiben. Wem das nicht passt, ist eben nicht zu helfen. |
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25.3.08, 10:43 Uhr | |
-Serenity- | Adlerswald: Das will ich doch schwer hoffen. Es geht ja schließlich um die schönste Sache der Welt. |
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28.3.08, 12:47 Uhr | |
astweg | In Dänemark sieht man diese Sache viel, viel lockerer. Nachricht bei T-Online |
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28.3.08, 13:57 Uhr | |
kater074 Beiträge: 0/18 dabei seit: Feb '08 | astweg: Findest Du? Der Artikel sagt doch etwas ganz Anderes aus. Der Abgeordnete musste gehen, weil er beidseitig freiwilligen Sex mit einer sexuell mündigen Parteigenossin hatte. Ich habe zu diesem Thema schon einen Beitrag in einem anderen Thread geschrieben. Bei Interesse suche ich den Link oder kopiere ihn hinein. Jedenfalls bin ich froh, in Österreich zu leben, wo man die Dinge etwas entspannter sieht. Das Sexualstrafrecht bei uns ist sehr ausgeklügelt: Ab 12 ist alles außer Penetration erlaubt, mit Partner/inne/n, die nicht mehr als vier Jahre älter sind. Ab 13 ist auch schon Sex erlaubt, der/die Partner/in darf aber nicht mehr als drei Jahre älter sein. Ab 14 ist Sex prinzipiell erlaubt, außer (es folgt - zugegeben - ein schwammige Formulierung) es fehlt die "geistige Reife". Im Fall einer Anzeige wird das dann individuell beurteilt. Ab 16 gibt es keine Einschränkungen mehr (ausgenommen Prostitution, aktive Pornographie, Sex im Abhängigkeitsverhältnis). Ich finde diese Regeln sehr gut ausgedacht: Sex unter Jugendlichen bleibt im Prinzip straffrei, ohne den Schutz vor Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene zu vernachlässigen. Einziger Wermutstropfen ist, dass die Höchststrafe für Kindesmissbrauch nur bei 10 Jahren liegt (bis vor wenigen Jahren lag diese sogar nur bei 5 Jahren!). Ich denke, dass bei sehr schweren Fällen auch eine lebenslange Haftstrafe verhängt werden müsste. Ansonsten bin ich vollkommen der Meinung von adlerswald! Super geschrieben, genau meine Meinung. Ich finde, dass die Verrohung der Sprache und Umgangsformen durch gewisse Sendungen des freien TV weit schädlicher ist Erotik in jeder Form. Und in jedem Fall menschenverachtend. Außerdem ist die Doppelmoral geradezu unglaublich, wenn ein Abgeordneter erotische Geschichten "obszön und menschenverachtend" empfindet, aber offenbar gegen die offene Darstellung von Gewalt im freien TV nichts einzuwenden hat. Sex ist also obszön, das Töten eines Menschen jedoch offenbar nicht. Bravo! |
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13.5.08, 13:14 Uhr | |
Daydreamer | Teenie-Flirt bleibt legal Link: TeenieFlirt bleibt legal - Sexualstrafrecht entschaerft Es gibt doch noch Hoffnung für eine normale Entwicklung unserer Kinder :) Daydreamer Beitrag wurde am 14.05.2008 von Aramis editiert (Link gekürzt) |
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13.5.08, 18:00 Uhr | |
kater074 Beiträge: 0/18 dabei seit: Feb '08 | Daydreamer: Ja, der Artikel liest sich großteils sehr gut. Ich hoffe nur, dass wenn ein 18jähriger eine 14jährige ins Kino einlädt und anschließend mit ihr Sex hat, er nicht wegen entgeltlichem Sex angeklagt wird. Die Unterscheidung zwischen Kinderpornographie und der "intimen Abbildung Jugendlicher" finde ich auch gut. Ein Witz ist hingegen die Höchststrafe von nur fünf Jahren für Kinderpornographie. Ich finde, in schwerwiegenden Fällen (v.a. wenns organisiert ist), sollten die Strafen weit höher liegen! |
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14.5.08, 16:58 Uhr | |
goreaner | Tal Uff, der Artikel erleichtert mich ungemein. Sind unsere Rechtsstaaten doch nicht so paragrafengeil wie meinen könnte. Tal goreaner |
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