27.7.04, 03:31 - Betreff: Grundsätze | |
Kai155 Beiträge: 20/104 dabei seit: Mai '04 | Ich lese immer wieder das User Storys über bekannte Prominente lesen wollen. Jedes mal kommt der gleiche Einwand: Regel 7 von Sevac. "reale Prominente" ..... offensichtlich wird Regel 8 vernachlässigt ......ja bitte alles, nur keine Gratwanderung !! Im Bereich Natursekt gibt es seit neuestem eine Story die sehr wohl den Tatbestand "nicht Gesetzeskonform" laut Regel 8 erfüllt. "Reale Prominente" mögen wohl unter anderem Jennifer Lopez, Catherine Zeta Jones, Nicole Kidman usw. sein. Personen die bei ihrer Darstellung in entsprechenden Geschichten laut Regel 8 gesetzlich geschützt sind unter anderem Pfarrer, Kaplane und Priester. Daher ist die Story "Beichte bei Kaplan Jean" von Taurus Blasphemie und damit nicht Gesetzeskonform. Er ist ein katholischer Priester und begeht eine Todsünde. Wenn wir schon Gratwanderungen vermeiden wollen, dann bitte konsequent !!! Selbst wenn er am Ende seinem Gewissen Ruhe verschafft, so hat er doch während seiner Tätigkeit als Seelsorger der Gemeinde unkeusch gehandelt :-) Sorry Taurus, das geht nicht gegen dich, nur wenn, dann richtig :-). Ansonsten wird das hier unglaubhaft !! Liebe Grüße Kai |
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27.7.04, 08:39 Uhr | |
Aramis Beiträge: 218/1403 dabei seit: Nov '98 |
Solange es um einen Pfarrer geht, den es nicht gibt, der also nur ausgedacht ist, geht das absolut in Ordnung. Es werden weder Persönlichkeits- noch Urheberrechte eingeschränkt bzw. gebrochen. Gibt es ihn tatsächlich, sieht die Sache schon anders aus. Paragraph 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) ist nicht einschlägig, da der BGH hier die Messlatte bewusst sehr hoch gelegt hat. Blasphemie liegt mithin nicht vor. Gesetzteskonform sind Mord und Totschlag auch nicht - Filme, Bücher usw. darüber sind - wie wir alle wissen - erlaubt. LG, Aramis |
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27.7.04, 11:39 Uhr | |
-til- |
Wenn unkeusche Handlungen in irgendeiner Weise problematisch wären, könnte Aramis gleich die große DELETE-Taste drücken :). Bei Blasphemie geht es nicht darum, dass man Kirchenmitarbeiter nur in den schillerndsten Farben beschreiben darf, sondern darum, eine Religion als solche nicht zu diffamieren (und das auch noch so, dass der öffentliche Friede gestört wird). Den Papst darf ich also schon als menschenverachtend bezeichnen (Verhütung, AIDS usw.), obwohl das sicher vielen Katholiken nicht in den Kram passt und gegen das (Selbst-)Bild der Unfehlbarkeit geht. In einen Gottesdienst marschieren und den Altar mit faulen Eiern bewerfen - das darf ich nicht und würde vom Gesetzgeber nicht nur als Sachbeschädigung usw., sondern auch nach §166 StGB geahndet. Ansonsten müssten wir schnell mal auf eine Verfolgung der Macher der "Dornenvögel" drängen. |
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