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Position: Forum  >  Geschichten  >  Kommentare
Thema5.9.06, 22:27 - Betreff: Berufsschülerinnen...
Juxi
Beiträge: 12/473
dabei seit: Jul '02
Juxi
Hallo zusammen!

Ohne eine ganz bestimmte Geschichte gelesen zu haben, sah ich etwas sehr Befremdliches, was ich ganz spontan zur Diskussion stellen möchte.

Ich zitiere den geschätzten Einleser Goldmund:
Herr Berufsschullehrer Jürgen Peters hat Probleme mit seiner Ehefrau. Sie hat nur noch Desinteresse an Sex mit ihm, und so macht er sich seine Schülerinnen gefügig durch die Aussicht auf gute Noten in Mathematik und Informatik. Das erste Treffen mit der unerfahrenen Aline wird geschildert, und wenn Herr Peters sich selbst als skrupellos bezeichnet, so fallen mir noch andere Adjektive ein, wie etwa zynisch, brutal und frauenverachtend.

Wenn diese Inhaltsangabe korrekt ist und die Geschichte wirklich all das beinhaltet, gehört sie unverzüglich gelöscht. So zu tun, als wären gute Noten lediglich ein Anreiz, um sich mit dem Lehrer einzulassen, weil dieser anscheinend beziehungsunfähig ist, ist lediglich eine Tarnung für Perversionen, wie sie vermutlich tatsächlich täglich in unseren Schulen stattfinden. Die Adjektive bekräftigen meine Befürchtung, dass diese Tarnung nicht sonderlich behutsam und geschickt vorgenommen wurde.

Ein Blick zurück, weil ich nicht weiß, ob Goldmund schon lange genug bei Sevac ist, um ähnliche Story-Löschungsaktionen miterlebt zu haben:
Es wurden in Vergangenheit schon ganz andere, teils liebevoll geschriebe Lehrer-Schüler-Beziehungs-Geschichten eliminiert, weil diese Form von Beziehungen gesetzlich nicht geduldet wird. Ich glaube, es wurden vor ca. 2 Jahren eine ganze Handvoll solcher Stories aus dem Sortiment genommen. Warum jetzt wieder etwas der Art erscheint, ist mir schleierhaft. lookaround

Kann man in den Regeln vielleicht irgendwann mal festhalten, dass Abhängigkeitsverhältnisse jeder Art nicht zu sexuellen Zwecken missbraucht werden dürfen? Das würde einige Dinge umfassen:
- Erpressung durch Geschwister / Kollegen, weil diese unangenehmerweise Zeuge bei irgendwas wurden
- Lehrer-Schüler-Geschichten (wenn ein Lehrer (25) der Schule A mit einer Schülerin (18) der Schule B poppt, ist das natürlich was anderes - er gibt ihr keine Noten)
- reicher Onkel kauft sich in Thailand junge Prostituierte
- ...

Das hat doch alles nichts mit Freiwilligkeit zu tun. Anscheinend ist das einigen Schmierfinken nicht bewusst. Aber ich bin dafür, dass man es ihnen mitteilt.

LG, Juxi.
Beitrag6.9.06, 00:10 Uhr
troja
Beiträge: 1/57
dabei seit: Mai '04
SKB
Bei "Abhängigkeitsverhältnisse jeder Art sollen nicht zu sexuellen Zwecken missbraucht werden dürfen"
würde mir, neben den bereits aufgeführten Punkten noch mehr einfallen:

Chef - Angestellte
Professor - Student
Nicht zu vergessen die ganzen Stories in denen Protagonisten beim klauen, mogeln und betrügen erwischt werden.
Aber wo soll denn da dann zukünftig die Grenze gezogen werden?

Und reichen die Regeln nicht aus?

Um mal einige der geltenden sevac Regeln hier her zu kopieren:

4.) In den Geschichten müssen alle sexuellen Handlungen freiwillig ablaufen. Die Freiwilligkeit darf auch nicht "nachgereicht" werden.

8.) Die Geschichten müssen auch sonst gesetzeskonform sein.

10.) Bei Abhängigkeitsverhältnissen (z. B. Lehrer-Schüler) müssen alle Beteiligten mindestens 18 Jahre sein.


Also solange es sich um 18jährige oder ältere Schülerin handelt und alles freiwillig geschieht, ist die Sache damit meines wissens nicht nur als Geschichte legal. Wobei mein "Wissen" in diesem Punkt nur aus einem flüchtigen Blick in eine alte Jugendrechtausgabe besteht wink

Mal nachgereicht ein Textauszug zum: § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen:
(1) Wer sexuelle Handlungen

1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind
vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.



Ob Sevac Regelpunkt 6
Diskriminierende Äußerungen
dann eine Löschung nahelegen könnte, mögen die beurteilen, die sie gelesen haben

mfg troja waving
Beitrag6.9.06, 03:21 Uhr
tyami
Beiträge: 6/473
dabei seit: Dez '03
tyami takez
Juxi:
Ohne eine ganz bestimmte Geschichte gelesen zu haben, sah ich etwas sehr Befremdliches, was ich ganz spontan zur Diskussion stellen möchte.

Hei Landsmann!

Ich hab die Geschichte gelesen, nicht zuletzt aus deinen Überlegungen heraus. Das Wesentliche hab ich bereits direkt in den Kommentar gestellt. Ohne mich unnötig wiederholen zu wollen: Im Gegensatz zu einer anderen Geschichte, die hier vor einiger Zeit sehr kontroversiell diskutiert und, wenn ich richtig gesehen hab, inzwischen gelöscht wurde ok, hat sich der Autor dieser Story sichtlich große Mühe gegeben, bestehende Sevac-Regeln einzuhalten. Insofern fände ich einen Löschungsantrag unfair, obwohl die Geschichte in meinen Augen bedenklich ist. Höchstens Regel 8 wäre nach meinem Wissensstand anwendbar. (@ Troja: Ein Blick auf einschlägige Bildungsseiten für Lehrer zeigt, dass auch erwachsene Schülerinnen nicht Freiwild sind.)
Beitrag6.9.06, 06:00 Uhr
Goldmund
Beiträge: 4/81
dabei seit:
Goldmund
Juxi:
Hallo zusammen!

Ein Blick zurück, weil ich nicht weiß, ob Goldmund schon lange genug bei Sevac ist, um ähnliche Story-Löschungsaktionen miterlebt zu haben:
Es wurden in Vergangenheit schon ganz andere, teils liebevoll geschriebe Lehrer-Schüler-Beziehungs-Geschichten eliminiert, weil diese Form von Beziehungen gesetzlich nicht geduldet wird. Ich glaube, es wurden vor ca. 2 Jahren eine ganze Handvoll solcher Stories aus dem Sortiment genommen. Warum jetzt wieder etwas der Art erscheint, ist mir schleierhaft. lookaround



Hi Juxi,
du hast natürlich Recht, so arg lange bin ich noch nicht dabei, und von dieser Löschungsaktion habe ich nichts mitbekommen.
Wenn man sich strikt an die Regeln, die veröffentlicht sind, hält, kann diese Geschichte passieren.
Daß ich keineswegs begeistert von derartigen Geschichten bin, habe ich deutlich im Einlesetext zum Ausdruck gebracht. Viel lieber lese ich schöne, erotische Geschichten ein, von denen ich auch etwas habe. lol

Es ist nicht die erste Geschichte dieser Art, die ich eingestellt habe, nur waren die anderen meist in derart schlechtem Stil geschrieben, daß sie mit 2 - 3 Punkten eingestellt wurden und daher kein Aufsehen erregten.

Dass es Diskussionen über derartige Machwerke hier gibt, ist zumindet ein positiver Nebeneffekt. ok

waving

Goldmund
Beitrag6.9.06, 17:08 Uhr
troja
Beiträge: 1/57
dabei seit: Mai '04
SKB
tyami:
(@ Troja: Ein Blick auf einschlägige Bildungsseiten für Lehrer zeigt, dass auch erwachsene Schülerinnen nicht Freiwild sind.)


Also das kein Mensch Freiwild von wem auch immer ist, will ich mal schwer hoffen. yes

Gut finde ich auch, dass Goldmund nicht nur in seinem Kommentar, sondern auch noch einmal hier direkt klar Stellung bezogen hat ok

Wäre es übrigens nicht hilfreich, wenn alle Einleser auf einer Seite mit ihrer Mailadresse aufgeführt wären? Einfach um einen noch schnelleren Kontakt herzustellen? Auch für Nichtleser einer zweifelhaften oder angezweifelten Geschichte? Oder gibt es das schon und ich find es nur nicht?
Beitrag6.9.06, 20:51 Uhr
tyami
Beiträge: 6/473
dabei seit: Dez '03
tyami takez
troja:
Also das kein Mensch Freiwild von wem auch immer ist, will ich mal schwer hoffen. yes

Ich fürchte, da hoffst du vergebens... lookaround Und damit meine ich nicht nur dieses entzückende, kleine Schatzkistlein der Weltliteraur, das diesen topic hier ausgelöst hat. Aber das wäre ein anderes Thema.
Beitrag6.9.06, 21:01 Uhr
Kadiya
Beiträge: 47/254
dabei seit: Nov '01
Kadiya
Ich habe die Geschichte zwar nicht gelesen, aber grundsaetzlich gehe ich davon aus, dass die Berufschuelerinnen alle aelter als 18 Jahre sind, weshalb das Problem Abhaengigkeitsverhaeltnis nicht in Frage kommt. Freiwilligkeit liegt auch vor, denn die Schuelerinnen koennten sich ja auch gegen die guten Noten entscheiden. Auch Punkt 8 ist nicht relevant, denn dann duerfte auch kein Kriminalroman erscheinen, indem unter Strafe gestellte Morde detailreich und blutruenstigst dargestellt werden :-)

Dass die Geschichte ansonsten geschmacklos sein mag, sei dahin gestellt ....... aber das war bislang selten ein Ablehnungsgrund :-) Diesbezueglich schwachen Nerven sei erneut ans Herz gelegt: Lest einfach solche Geschichten nicht, die Warnhinweise im Beipackzettel haben. Dann braucht Ihr auch keinen Arzt und keinen Apotheker :-))

LG,

Kadiya
Beitrag6.9.06, 22:24 Uhr
Juxi
Beiträge: 12/473
dabei seit: Jul '02
Juxi
Bevor ich vor den / die Kadi wink gezerrt werde, will ich noch etwas hinterher reichen:

Natürlich habe ich mein Posting nur auf die Kurzbeschreibung gestützt. Von solchen Texten lasse ich tatsächlich die Finger. Erstens nur 3 Smileys, zweitens der Inhalt, drittens die Warnung von Goldi.

In einem Punkt muss ich Kadiya widersprechen. In good old Ösien sind Beruffschüler mindestens 15 Jahre alt. Zwar nicht jünger, manchmal dafür aber älter. Wenn alles normal läuft, sollten sie allerdings die Berufsschule im Alter von 18 abschließen. Bedeutet: Beziehungen zwischen Schülern und Lehrern in ösischen Berufsschulen zögen in über 90 % der Fälle Folgen nach sich. yes

Die Disku an sich gefällt mir ganz gut. Ich höre gerne Meinungen von allen Parteien. Das - und eine Portion Sachlichkeit - macht ein gutes Gespräch auch aus. Ich erahne Goldis Grund, die Geschichte eingestellt zu haben und sehe, dass sich keiner auch nur annähernd zu 100 % sicher ist, wie man einzelne Sevac-Regeln auslegen soll. Das soll jetzt keine Kritik sein. Ganz und gar nicht. Aber ein Denkanstoß, ob man die Regeln irgendwie schärfer / klarer definieren kann, ist es allemal. *Hinter vorgehaltener Hand* Ich weiß nicht, ob ich fähig wäre, bei dieser Problematik eine Regel zu definieren, die eindeutig und nicht dehnbar ist.

LG, Juxi.
Beitrag6.9.06, 23:09 Uhr
Kadiya
Beiträge: 47/254
dabei seit: Nov '01
Kadiya
Juxi:
In einem Punkt muss ich Kadiya widersprechen. In good old Ösien sind Beruffschüler mindestens 15 Jahre alt. Zwar nicht jünger, manchmal dafür aber älter. Wenn alles normal läuft, sollten sie allerdings die Berufsschule im Alter von 18 abschließen. Bedeutet: Beziehungen zwischen Schülern und Lehrern in ösischen Berufsschulen zögen in über 90 % der Fälle Folgen nach sich. yes


Ich war mir nur deshalb sicher, dass die Maedchen in der Geschichte das Alterslimit passiert hatten, weil Goldmund ansonsten ja einen Grund gefunden haette, die Geschichte abzulehnen :-)

LG, Kadiya
Beitrag7.9.06, 00:15 Uhr
tyami
Beiträge: 6/473
dabei seit: Dez '03
tyami takez
Kadiya:
Ich habe die Geschichte zwar nicht gelesen, aber grundsaetzlich gehe ich davon aus, dass die Berufschuelerinnen alle aelter als 18 Jahre sind, weshalb das Problem Abhaengigkeitsverhaeltnis nicht in Frage kommt.
(...)
Auch Punkt 8 ist nicht relevant, denn dann duerfte auch kein Kriminalroman erscheinen, indem unter Strafe gestellte Morde detailreich und blutruenstigst dargestellt werden

Die beiden Sätze versteh ich nicht. Warum können erwachsene Berufsschülerinnen in kein Abhängigkeitsverhältnis geraten? Die Notengebung ist in jedem Alter die selbe. Und ja, alle Beteiligten sind 18 oder älter.
Eben gefunden:
Hamburger_Abendblatt:
Zehn Monate Haft für Lehrer
Sexuelle Nötigung

HILDESHEIM -

Das Amtsgericht Hildesheim hat einen Lehrer wegen sexueller Nötigung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Berufsschulpädagoge (60) habe eine Schülerin (23) sexuell belästigt und ihr für Gefälligkeiten Hilfe bei Prüfungen in Aussicht gestellt, so eine Justizsprecherin.
dpa

erschienen am 29. August 2006

Und zu Punkt 8: Welche Relevanz hat er dann überhaupt? Die sexuelle Tat steht im Zusammenhang mit der Straftat, der Ich-Erzähler schildert sogar, dass ihn vor allem die Abhängigkeit der Mädchen erregt.
Nur zur Klarstellung: Ich will hier um keine Löschung raufen, sondern einfach die Grenzen in ihrer praktischen Auslegung erfassen können.
Beitrag7.9.06, 00:39 Uhr
-Faith-
Beiträge: 20/332
dabei seit: Okt '02
Faith
tyami:
[...hat sich der Autor dieser Story sichtlich große Mühe gegeben, bestehende Sevac-Regeln einzuhalten. Insofern fände ich einen Löschungsantrag unfair, obwohl die Geschichte in meinen Augen bedenklich ist. Höchstens Regel 8 wäre nach meinem Wissensstand anwendbar. (@ Troja: Ein Blick auf einschlägige Bildungsseiten für Lehrer zeigt, dass auch erwachsene Schülerinnen nicht Freiwild sind.)



Mist!
Ich hab die Geschichte gelesen, weil ich kein Urteil über etwas abgeben will, was ich gar nicht kenne...

Hier wurde fast jede Regel rauf und runter zitiert, aber ganz unten steht doch das wesentliche:
"Die Regeln werden nicht nur wortwörtlich ausgelegt, sondern auch und insbesondere teleologisch (Sinn und Zweck). Versucht ein Autor eine Regel zu umgehen, wird die Geschichte abgelehnt."

Dieser Vertrag in der Geschichte ist gesetzeswiedrig und damit juristisch nicht existent.
Wie fühlt sich das Mädchen auf dem Heimweg?
Er findet es auf Jedenfall ganz toll, was er da vollbracht hat...

Und dann schreibt Goldmund auch noch in den Einlesetext, dass die Handlungen Frauenfeindlich sind... (und das sind sie!)
Also teleologisch betrachtet, würde ich die Geschichte in den Müll schmeißen, nicht wegen dem was darin passiert, sondern wie es passiert.

Aber mal (teleologisch) weitergesponnen:
Eine Schülerin verliebt sich in ihren Lehrer, er kann ihrer jugendlichen Schönheit nicht wiederstehen. Die beiden erleben eine romatische Sommernacht, es ist ihr erstes Mal und für ihn das schönste seit X Ehejahren.
Aber er zieht die Konsequenzen und beendet die Beziehung, bricht ihr Herz und das seine. Noch lange spüren beide den Schmerz in der Brust, wenn sie sich in der Pause über den Weg laufen...
Währe das dann auch Regelwiedrig???

ich geh jetzt ins Bett

lg
F
Beitrag7.9.06, 13:18 Uhr
Why-Not
Beiträge: 30/509
dabei seit: Dez '03
Why-Not
Zunächst mal, ich habe die Geschichte nicht gelesen und habe auch gar keine Lust dazu. Von daher bezieht sich mein Beitrag auch nicht auf die Geschichte, sondern nur auf die hier stattfindende Diskussion. Was ich dabei seltsam finde, ist die schon fast an katholische Moraltheologie erinnernde, immer stärker eingrenzende Auslegung der Regeln.

Die Sevac-Regeln beziehen sich nach meinem Verständnis auf die Freiwilligkeit des sexuellen Aktes. Das ist übrigens auch der strafrechtlich relevante Aspekt bei fiktiven Schilderungen (Stichwort Gewaltpornographie).

In dieser Diskussion habe ich dagegen das Gefühl, daß einige Beteiligte am liebsten auch jede Art von Krimis verbieten wollten, da in ihnen ja Verbrechen geschehen. Und bei der Gelegenheit auch sonst alles, was ihnen irgendwie nicht gefällt.

Man könnte mit der gleichen Logik auch gegen eine Geschichte vorgehen, in der es ein Freier mit einer Prostituierten (nicht Zwangsprostituierten) treibt. Denn da die Dame des horizontalen Gewerbes auf das Geld für ihren Lebensunterhalt angewiesen ist, besteht ja "irgendwie" ein Abhängigkeitsverhältnis.

Man muß nicht jede Geschichte gut finden. Aber wenn sie den gesetzlichen Anforderungen und den Regeln der Sevac-Verantwortlichen entspricht, dann sollte nicht versucht werden, solange an den Regeln herumzudeuteln, bis endlich jede Geschichte, die nicht dem eigenen Geschmack oder Moralempfinden entspricht, wegzensiert wurde.

Muß ich mir Sorgen machen, daß hier demnächst auch meine Geschichten verfemt werden? Schließlich werden auch in ihnen gelegentlich Verbrechen begangen. Und es gibt auch in ihnen (freiwillige) sexuelle Kontakte in Abhängigkeitsverhältnissen (z. B. zwischen einer Königin und ihrem Paladin => "Dunkle Wolken über Landor (5)").

Why-Not
Beitrag7.9.06, 14:51 Uhr
axus
Beiträge: 20/160
dabei seit: Feb '03
GENAU ! DUNKLE WOLKEN ÜBER LANDOR ist auch so ein unmoralisches, jugendgefährdendes Machwerk und der Autor gehört gerügt ! Das kann man ja wohl nicht machen, das mit den Paladinen, wo soll DAS denn noch hinführen !!!
empört
axus
Beitrag7.9.06, 20:14 Uhr
tyami
Beiträge: 6/473
dabei seit: Dez '03
tyami takez
Why-Not:
In dieser Diskussion habe ich dagegen das Gefühl, daß einige Beteiligte am liebsten auch jede Art von Krimis verbieten wollten, da in ihnen ja Verbrechen geschehen. Und bei der Gelegenheit auch sonst alles, was ihnen irgendwie nicht gefällt.

Hei Why-Not.

Der unbestimmte Hinweis auf "einige Beteiligte" macht jeden verdächtig. Betrachte dies daher als Notwehrposting. Bleiben wir aber dennoch sachlich und vergessen die katholische und andere Moraltheologien.

Die Regel 8 besagt, dass die Geschichten gesetzeskonform sein müssen, zusätzlich zu den davor aufgezählten Punkten. Ich nehme so wie du an, dass sich das vor allem auf die strafrelevante pornografische Handlung bezieht. Mein obiges - nachlesbares - Beispiel zeigt, dass die Handlung der Geschichte (die diesem Fall sehr nahe kommt) im realen Leben als nicht gesetzeskonform gilt. Dass sie mit der sexuellen Handlung verknüpft ist, ergibt sich aus dem Anklagepunkt. So weit, so gut.

Versuch bitte einmal den umgekehrten Aspekt zu sehen. Vielleicht steht mir ja der Sinn danach, mir einen Markt für "Grenzwertiges" zu erschreiben. lookaround
Welcher der folgenden Plots wäre, der gängigen Auslegung folgend, einer Veröffentlichung würdig, vorausgesetzt jeweils die detailierte Schilderung der Handlung (und alle Personen über 18 Jahre):

- Ein Unteroffizier gibt zwei Rekruten den Befehl, sich gegenseitig einen runterzuholen... sagen wir mal, zur Strafe für ein Wachvergehen. Dafür unterlässt er die Meldung an den zuständigen Offizier.
- Häftling wird von Mithäftling im Austausch für seinen Schutz beglückt.
- Ritualmord mit sexuellen Motiven. Das Opfer gibt davor aus religiösen (Sekte) oder kulturellen Gründen sein Einverständnis. Angesiedelt im Bereich Fantasy.
- Sex-Fight auf Leben und Tod, Teilnahme natürlich freiwillig. Die Teilnehmer sind mittellos, die Zuseher garantieren dem Sieger ein unbeschwertes Leben. Sex brutal mit Extremfisting u.ä. inkludiert, klar. Irgendwie muss man die Leute ja unter die Erde bringen. Findet statt auf einer Luxusyacht in internationalen Gewässern.
- Geiselnahme, bei der das Opfer dem Geiselnehmer Sex anbietet, um sich zu schützen. Die Geiselnahme findet natürlich nicht aus sexuellen, sondern... naja, politischen Motiven statt.
- Chef macht seine Sekretärin im Ausgleich für Gehaltserhöhung zur Sexsklavin (dazu gibt es, glaub ich, sogar Mustergeschichten hier).
- Bergsteigerin in Bergnot wird - natürlich nicht ohne Gegenleistung - von einem Hüttenwirt gerettet.

Der Hinweis auf teleologische Auslegung ist zwar gut und richtig, nur muss meine Auslegung nicht der von anderen folgen. Klarere Grenzen heißt nicht zwingend engere Grenzen. Es geht mir auch nicht darum, jedes denkmögliche Beispiel durchzukauen, sondern eine gewisse Linie erkennen zu können. Und noch mal, ich fordere keine Löschung, obwohl mir die Geschichte im ersten Moment wie eine Gebrauchsanleitung zu einer kriminellen Handlung (Nötigung) vorkam.

Nachvollziehbar?

bye, tyami
Beitrag7.9.06, 22:19 Uhr
troja
Beiträge: 1/57
dabei seit: Mai '04
SKB
Selbstverständlich können wir auch über die vielen Facetten von offensichtlich gegen geltende Sevacregeln verstossene Plots diskutieren, aber geht es in dieser Diskussion nicht eher darum zu klären, ob die Geschichte den Regeln entspricht?

Also ich verstehe dabei nicht ganz, warum so viel Aufhebens darüber gemacht wird, dass die Protagonisten der Story Lehrer und Schülerin sind. Wenn beide über 18 sind, sehe ich einfach keinen Grund, warum man das anders bewerten solte, als meinetwegen einen Plot über einen Gastwirt und eine Kellnerin. Erwachsene Menschen tragen halt nicht nur in der kalten, fiesen Realität eine gewisse Eigenverantwortung mit sich herum. Doch ist Abhängigkeit überhaupt der springende Punkt dabei? Ich hoffe mal nein, denn sonst dürfte ein Bereich von Geschichten bei sevac eigentlich keine Zukunft haben.

Aber was ist nun mit dem bereits genannten Punkt der Frauenfeindlichkeit? Ist das etwa keine Form von Diskriminierung und damit ein Verstoß gegen geltende Regeln? Oder wie jetzt?

troja waving
Beitrag7.9.06, 22:38 Uhr
yksinäisyys
Beiträge: 4/150
dabei seit: Okt '04
tyami:

Versuch bitte einmal den umgekehrten Aspekt zu sehen. Vielleicht steht mir ja der Sinn danach, mir einen Markt für "Grenzwertiges" zu erschreiben. lookaround
Welcher der folgenden Plots wäre, der gängigen Auslegung folgend, einer Veröffentlichung würdig, vorausgesetzt jeweils die detailierte Schilderung der Handlung (und alle Personen über 18 Jahre):

- Ein Unteroffizier gibt zwei Rekruten den Befehl, sich gegenseitig einen runterzuholen... sagen wir mal, zur Strafe für ein Wachvergehen. Dafür unterlässt er die Meldung an den zuständigen Offizier.
- Häftling wird von Mithäftling im Austausch für seinen Schutz beglückt.
- Ritualmord mit sexuellen Motiven. Das Opfer gibt davor aus religiösen (Sekte) oder kulturellen Gründen sein Einverständnis. Angesiedelt im Bereich Fantasy.
- Sex-Fight auf Leben und Tod, Teilnahme natürlich freiwillig. Die Teilnehmer sind mittellos, die Zuseher garantieren dem Sieger ein unbeschwertes Leben. Sex brutal mit Extremfisting u.ä. inkludiert, klar. Irgendwie muss man die Leute ja unter die Erde bringen. Findet statt auf einer Luxusyacht in internationalen Gewässern.
- Geiselnahme, bei der das Opfer dem Geiselnehmer Sex anbietet, um sich zu schützen. Die Geiselnahme findet natürlich nicht aus sexuellen, sondern... naja, politischen Motiven statt.
- Chef macht seine Sekretärin im Ausgleich für Gehaltserhöhung zur Sexsklavin (dazu gibt es, glaub ich, sogar Mustergeschichten hier).
- Bergsteigerin in Bergnot wird - natürlich nicht ohne Gegenleistung - von einem Hüttenwirt gerettet.

bye, tyami


Boah tyami!

Pass auf, sonst setze ich dich noch auf die Ignore-Liste, wenn du solchen Schwachsinn verzapfst! lookaround

Also, ich habe mir jetzt dieses "Geschreibsel" durchgelesen. Na ja, wem es gefällt ... lookaround

Wie der Autor eingangs selbst erwähnt, müsste er bei Entdeckung damit rechnen, vom Schuldienst suspendiert zu werden. Wenn er das schreibt, wird er schon wissen wieso.

Diese Geschichte ist zwar geschmacklos, andererseits ist es mir egal, ob so etwas hier zu lesen ist, oder nicht. Die Mädchen sind über 18, damit volljährig und wenn sie meinen, dass sie sich lieber vom Lehrer vernaschen lassen möchten als zu lernen, na bitte, dann müssen sie das so machen. Wenn ihnen die Spielart nicht zusagt, müssen sie halt etwas mehr Hirn als Körper einsetzen, dann sollte es in der Schule auch so klappen.

Dem Lehrer wünsche ich natürlich mal so ein echt liebes, naives Dummchen, das vor Schreck herzhaft zubeißen mag (Ich denke da an das Mausefallenprinzip: anstoßen und zuschnappen lol3) ... ob es dann auch weiterhin so gut klappt ... cool

Ich kämpfe lediglich gegen Geschichten, die eindeutig Minderjährige oder ihnen Gleichgestellte (fehlende geistige Reife oder geistig Behinderte)zu sexuellen Handlungen zwingen. Solche Stories haben hier lt. den bestehenden sevac-Regeln nichts zu suchen und darüber bin ich auch froh.

Ein Einleser ist keine Herrgott, sondern auch nur ein Mensch. Es kann immer mal sein, dass jemand etwas überliest. Wenn dann Leser darauf aufmerksam machen, so ist das doch eigentlich okay, auch dafür gibt es den Melde-Button. yes

Ansonsten halte ich es so, dass ich Geschichten, die mir nicht gefallen, einfach wieder schließe. Nicht jede Geschichte mit acht Punkten und mehr ist für mich lesenswert, nicht jede Story mit sechs Punkten oder weniger automatisch schlecht. Über die Vergabe der Punkte und der Leserbewertungen ist schon oft genug geschrieben worden, ich denke, es sollte sich jeder sein eigenes Bild davon machen, was ihm gefällt. Der Einlesekommentar kann dabei behilflich sein, entscheiden wird man aber immer selbst. yes Wenn ich mir die Punktevergabe bei dieser Geschichte ansehe ... vielleicht waren nicht so viele Rechtschreibfehler darin? ... irgendwoher muss ja die "hohe" Grinserzahl kommen lookaround Wie man sieht, meine rein subjektive Meinung dazu ... cool

Alles Liebe

yksi waving
Beitrag8.9.06, 01:22 Uhr
Why-Not
Beiträge: 30/509
dabei seit: Dez '03
Why-Not
Hallo tyami

tyami:
Der unbestimmte Hinweis auf "einige Beteiligte" macht jeden verdächtig. Betrachte dies daher als Notwehrposting.

Ok, ich bekenne mich schuldig im Sinne der Anklage. Ich hatte einfach keine Lust, nochmal nachzulesen, wer genau was geschrieben hatte. Aber Du hast recht, meine globale Aussage ist nicht ok.

tyami:
Die Regel 8 besagt, dass die Geschichten gesetzeskonform sein müssen, zusätzlich zu den davor aufgezählten Punkten. Ich nehme so wie du an, dass sich das vor allem auf die strafrelevante pornografische Handlung bezieht. Mein obiges - nachlesbares - Beispiel zeigt, dass die Handlung der Geschichte (die diesem Fall sehr nahe kommt) im realen Leben als nicht gesetzeskonform gilt. Dass sie mit der sexuellen Handlung verknüpft ist, ergibt sich aus dem Anklagepunkt. So weit, so gut.

Es gibt da - zumindest nach deutschem Recht - einen Unterschied zwischen strafrechtlich relevanten Handlungen und fiktiven Story-Handlungen. Prinzipiell darf man über so ziemlich jedes Verbrechen auch eine Geschichte schreiben und verbreiten. (Spezialfälle wie Sodomie und KiPo lasse ich jetzt mal weg. Über die gibt's eh keine Diskussion.)

Problematisch sind nur (1) Pornographie, (2) Gewalt-Pornographie und (3) Gewaltverherrlichung.

(1) Pornographie - aufdringlich der Erregung dienende Schilderung sexueller Handlungen (keine juristische Definition)
Verbreitung ist erlaubt, wenn sichergestellt wird, daß nur Erwachsene erreicht werden (teilweise mit sehr schrägen Sonderfällen)
von dieser Sorte haben wir hier viel

(2) Gewalt-Pornographie - Pornographie (s. o.) unter Einbeziehung von Gewalttätigkeiten (=schwere Körperverletzung, Mord, Vergewaltigung, ...) Die Gewalttätigkeiten müssen dazu etwas mit der sexuellen Handlung zu tun haben. Eine Szene, bei der es im Vordergrund zwei wüst treiben und unabhängig davon im Hintergrund ein Mord passiert, ist keine Gewalt-Pornographie.
Verbreitung ist grundsätzlich verboten
Gewalttätigkeit liegt unter anderem dann juristisch meist nicht vor, wenn die Handlungen einvernehmlich erfolgen (Ausnahme: Tötungsdelikte) Damit wird aus vermeintlicher Gewalt-Pornographie wieder "normale" Pornographie.

(3) Gewaltverherrlichung - Darstellung von Gewalttätigkeiten, die diese verharmlosen, befürworten, zur Nachahmung anregen (muß nichts mit Sex zu tun haben)
Verbreitung ist grundsätzlich verboten

Über Beamtenbestechung mittels Sex kannst Du also schreiben, obwohl Beamtenbestechung (für beide Beteiligte) strafbar ist und eine strafbare Handlung im sexuellen Zusammenhang vorgenommen wird.

tyami:
Versuch bitte einmal den umgekehrten Aspekt zu sehen. Vielleicht steht mir ja der Sinn danach, mir einen Markt für "Grenzwertiges" zu erschreiben. lookaround
Welcher der folgenden Plots wäre, der gängigen Auslegung folgend, einer Veröffentlichung würdig, vorausgesetzt jeweils die detailierte Schilderung der Handlung (und alle Personen über 18 Jahre):

Du gestattest, daß ich darauf nicht im Detail eingehe?
Deine Beispiele waren alle jenseits meines Geschmacks. Einige davon wären strafrechtlich problematisch oder offensichtlich verboten.

Aber wenn es nicht verboten ist, sondern einfach nur (nach meinem oder Deinem Empfinden) geschmacklos oder widerlich, dann ist das zwar ein klarer Fall für "Lese ich nicht!" aber mehr auch nicht.

Findet
Why-Not
Beitrag8.9.06, 02:04 Uhr
tyami
Beiträge: 6/473
dabei seit: Dez '03
tyami takez
Why-Not:
Du gestattest, daß ich darauf nicht im Detail eingehe?

Hei Why-Not!
Danke, das ist eine klare Antwort, anhand der ich mir die Plots auch selbst in "toleriert" und "verboten" sortieren kann. Und ja, natürlich waren die Beispiele bewusst überspitzt gewählt.
troja:
Aber was ist nun mit dem bereits genannten Punkt der Frauenfeindlichkeit?

Ich fürchte, wenn die Reduktion einer weiblichen Figur auf ihren sexuellen "Marktwert" für sich allein ein Ablehnungsgrund wäre (und darin besteht der Sexismus dieser Geschichte im wesentlichen), gäbe es nicht eine, sondern hunderte Geschichten weniger in diesem Board. Aber es steht ja jedem frei, sich zu derartigen Inhalten zu äußern. lookaround
Beitrag26.10.06, 22:22 Uhr
barkas
Beiträge: 4/38
dabei seit: Jun '06
barkas
Kadiya:
Ich habe die Geschichte zwar nicht gelesen, aber grundsaetzlich gehe ich davon aus, dass die Berufschuelerinnen alle aelter als 18 Jahre sind, weshalb das Problem Abhaengigkeitsverhaeltnis nicht in Frage kommt.
LG,

Kadiya



Liebe Kadiya!
Ich habe vor einigen Wochen mit einem Freund, der Dipl.Soz.Päd mit Schwerpunkt Sexualpädagogik und langjähriger Leiter einer Jugendeinrichtung ist, über das Thema gesprochen. (Weil wir in einem "sozialen Brennpunkt u.a. ein, zwei Treffs betreuen).
Das ist etwas komplizierter und auch geschlechtlich unterschiedlich zu betrachten.

Ums kurz zu machen: Landläufig "bekannt" ist, das der SA nur bis 16 Jahre "den Finger auf dem Loch hat" entschuldigt den saloppen Ausdruck.
Davon unabhängig sind die Sachverhalte zwischen Abhängigen Personen!!!!!!

Es gilt jedoch: Minderjährige unter sich ab 16 Jahren: "No Problem"
Mann ab 18 Jahren: erst mit Mädchen/Frauen ab 18, bzw. 19Jahren!!!!!!!!!!!!
Frau ab 18 Jahren: "darf schon" mit Jungs ab dem zeitpunkt, wo die Jungs das 16. Lebensjahr vollendet haben!!!!!!

So ist die aktuelle Rechtsprechung. Das ist für meinen Geschmack ziemlich diskreminierend und nachteilig für die Jungs, denn bei denen gibt es jede Menge "zarte Pflänzchen", auch wenn ihre Reden anderes vermuten lassen. Und selbst wenn es nur 1 "zartes Pflänzchen" unter 1000 gibt, das einen psycischen Schaden davonträgt, finde ich es genug!!!!!!!!!

Als Stammtischdreibein, Chavi, Macho und Blödmann KÖNNTE ich noch argumentieren, dass ich es unfair gegenüber den Männern finde, dass die Altergreenze bei Ihnen so anders ausgelegt wird. Aber das wäre nur ein Kommentar a la "Agent Provocatuer oder Advocat Diabolis"!!!


L G, Barkas

PS: Bin mal gespannt, obs sich hierzu noch andere äußern. Und grundsätzlich gilt (im Rahmen der o.g. Bestimmungen): Erlaubt ist, was BEIDEN Spaß macht
Beitrag29.10.06, 17:26 Uhr
XXX-Zine
Beiträge: 83/623
dabei seit: Apr '01
Der XXX-Zine
barkas:
Es gilt jedoch: Minderjährige unter sich ab 16 Jahren: "No Problem"
Mann ab 18 Jahren: erst mit Mädchen/Frauen ab 18, bzw. 19Jahren!!!!!!!!!!!!


Grübel! Streng ausgelegt würde das bedeuten:

Pärchen lernt sich mit 16 (Sie) und 17 (Er) kennen, poppt wie wild für ein knappes Jahr und sobald er 18 ist, muss er ein Jahr pausieren, oder wie soll das laufen? confusedconfusedconfusedconfusedconfused
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